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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §19 Abs1;Rechtssatz
Im Sinne der stRsp des VwGH ist ein Betrag dann zugeflossen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1984130044.X01Im RIS seit
05.10.1988Zuletzt aktualisiert am
29.01.2010