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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1;Rechtssatz
Die progressive Besteuerung von zusammengeballt zugeflossenen Pachteinnahmen und die fehlende Möglichkeit eines Verlustvortrages durch Bilanzierung durch den Verpächter stellen lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar, nicht jedoch eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im Einzelfall. Eine Unbilligkeit könnte nur dann eintreten, wenn der fehlende Verlustvortrag (Verlustabzug) zu einer konfiskatorischen Besteuerung der Ergebnissse aus einer schon abgeschlossenen Tätigkeit führt (Hinweis E 23.4.1980, 3114/79, VwSlg 5478 F/1980).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990130066.X03Im RIS seit
03.10.1990