RS Vwgh 1990/10/3 90/13/0066

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Veröffentlicht am 03.10.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §236 Abs1;
EStG 1972 §18 Abs1 Z4;
EStG 1972 §19 Abs1;

Rechtssatz

Die progressive Besteuerung von zusammengeballt zugeflossenen Pachteinnahmen und die fehlende Möglichkeit eines Verlustvortrages durch Bilanzierung durch den Verpächter stellen lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar, nicht jedoch eine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im Einzelfall. Eine Unbilligkeit könnte nur dann eintreten, wenn der fehlende Verlustvortrag (Verlustabzug) zu einer konfiskatorischen Besteuerung der Ergebnissse aus einer schon abgeschlossenen Tätigkeit führt (Hinweis E 23.4.1980, 3114/79, VwSlg 5478 F/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990130066.X03

Im RIS seit

03.10.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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