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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §19 Abs1;Rechtssatz
Verrechnungspflichtige Expensenvorschüsse, die ein Rechtsanwalt erhält, fließen diesem nicht erst mit ihrer tatsächlichen Verrechnung durch den Empfänger, sondern bereits mit ihrer Bezahlung zu (Hinweis E 2.2.1951, 345/48, VwSlg 329 F/1951).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1984130214.X03Im RIS seit
24.09.1986Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013