RS Vwgh 1986/9/24 84/13/0214

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Veröffentlicht am 24.09.1986
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §19 Abs1;

Rechtssatz

Verrechnungspflichtige Expensenvorschüsse, die ein Rechtsanwalt erhält, fließen diesem nicht erst mit ihrer tatsächlichen Verrechnung durch den Empfänger, sondern bereits mit ihrer Bezahlung zu (Hinweis E 2.2.1951, 345/48, VwSlg 329 F/1951).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984130214.X03

Im RIS seit

24.09.1986

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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