Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §19 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991/405;Rechtssatz
Im Falle der Zahlung mittels eines gedeckten Schecks ist für die zeitliche Zuordnung der Zahlung nicht das Datum der Belastung des Ausstellers durch die bezogene Bank maßgebend, sondern der Zeitpunkt der Hingabe des Schecks.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987130147.X02Im RIS seit
19.12.1990