RS Vwgh 1990/12/19 87/13/0147

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Veröffentlicht am 19.12.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §19 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991/405;

Rechtssatz

Im Falle der Zahlung mittels eines gedeckten Schecks ist für die zeitliche Zuordnung der Zahlung nicht das Datum der Belastung des Ausstellers durch die bezogene Bank maßgebend, sondern der Zeitpunkt der Hingabe des Schecks.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987130147.X02

Im RIS seit

19.12.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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