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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §19 Abs1;Rechtssatz
Wenn der Abgabepflichtige über einen Teil des Arbeitslohnes nicht verfügen kann, weil dieser auf Grund einer Vereinbarung für eventuell zu entrichtende "ausländische" Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten wird, gilt dieser Teilbetrag nicht als zugeflossen. Wird ein Betrag nur vorsorglich für den eventuell eintretenden Fall, daß eine "ausländische" Personensteuer einbehalten wird, nicht ausbezahlt, handelt es sich bei diesem Betrag um keine nichtabzugsfähigen Ausgaben iSd § 20 Abs 1 Z 5 EStG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140062.X01Im RIS seit
30.05.1989