Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ARAbgG 1934 §1 Abs2;ARAbgG 1934 §2;BAO §240 Abs3;B-VG Art140 Abs7;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §4 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/08/07 92/14/0062 1 Stammrechtssatz Die Betriebsausgabenqu... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte bezieht unter anderem Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die er gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 bzw. 1988 ermittelt. Er wurde am 4. Juni 1986 bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Gegen den Versicherer des am Unfall Schuldtragenden führte der Mitbeteiligte einen Schadenersatzprozeß. Am 21. Dezember 1988 erfolgte ein außergerichtlicher mündlicher Vergleich mit dem Versicherer, dem wechselseitige Bestätigungsschreiben der Vergleichsparteien an den beiden nächsten Tagen ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1988 §19 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0081 E 16. Dezember 1986 RS 3 Stammrechtssatz Ein Zufließen iS des § 19 Abs 1 EStG tritt nicht nur ein, wenn Geld oder geldwertes Gut (zB eine Gutschrift) wirtschaftlich eine Vermehrung des Vermögens der Steuerpflichtigen darstellt, sondern auch dann, wenn die Verwirklichung eines Anspr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1988 §19 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0044 E 5. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Im Sinne der stRsp des VwGH ist ein Betrag dann zugeflossen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:199... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war im Jahr 1984 Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Sie war am Stammkapital der Gesellschaft zunächst mit einem Anteil von 22,5 % beteiligt. Am 13. Dezember 1984 erwarb sie weitere Stammanteile und war sodann am Stammkapital mit einem Anteil von 50,02 % beteiligt. Das zur Gesellschaft bestehende Dienstverhältnis der Beschwerdeführerin endete infolge Übertrittes in den Ruhestand am 2. September 1984. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1984... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2 idF 1981/620; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/18 89/13/0114 2 Stammrechtssatz Für die Subsumtion einer Tätigkeitsvergütung unter § 22 Abs 1 Z 2 EStG 1972 idF 1981/620 genügt es nicht, daß im Zeitpunkt des Zufließens der Vergütung eine wesentliche Beteiligung des Empfängers besteht. Diese muß vielmehr im Tä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2 idF 1981/620; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/18 89/13/0114 1 Stammrechtssatz § 19 Abs 1 EStG 1972 regelt nur die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und trifft keine Aussage darüber, unter welcher Einkunftsart bestimmte Einkünfte fallen; § 22 Abs 1 Z 2 EStG 1972 idF 1981/620 stellt erkennbar auf Vergütunge... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei, die seit 1. Jänner 1988 eine Pension der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft bezieht, übergab mit dem am 29. Dezember 1987 unterzeichneten Vertrag einen Gastgewerbebetrieb mit allen Aktiven und Passiven sowie weitere Liegenschaften zum 31. Dezember 1987 an ihre Tochter. In diesem Vertrag wurde unter anderem als Gegenleistung eine monatlich im vorhinein bis spätestens 5. eines jeden Monates zu zahlende wertgesicherte Versorgungsrente von S 5... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Der Erlaß einer nicht betrieblichen Forderung einer natürlichen Person gegenüber einer anderen natürlichen Person führt ebenso wie der Verzicht auf künftige Einnahmen zwischen diesen Personen nicht zu einem Einnahmenzufluß beim Gläubiger, weil Zufluß und Rückzahlung grundsätzlich nicht fingiert werden dürfen (Hinweis Herrmann/Heuer... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §29 Z1;
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines Rentenberechtigten, im Falle von Investitionen des Zahlungsverpflichteten auf die Rentenzahlung zu verzichten, stellt nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes keine Vorausverfügung, was mit den verzichteten Einnahmen zu geschehen habe, dar. Die Investitionen liegen im Interesse des Zahlungsv... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §24 Abs5;
Rechtssatz: Die schenkungssteuerliche Beurteilung eines Sachverhaltes ist für dessen einkommensteuerliche Würdigung nicht bindend. Die Doppelbelastung durch Schenkungssteuer (Erbschaftssteuer) und Einkommensteuer ist - wie auch § 24 Abs 5 EStG 1972 erkennen läßt - nicht rechtswidrig. Zudem ist d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren zu je einem Sechstel ideelle Miteigentümer an einem Mietobjekt in G. Im März 1987 veräußerten sämtliche Miteigentümer diese Liegenschaft. § 5 des Kaufvertrages vom 20. März 1987 enthielt unter anderem die Bestimmung, daß die von den Mietern eingehobenen Reparaturkostenbeiträge und die Mietzinsreserve auf die Käuferin übergehen sollten. Die mit Stichtag 17. März 1987 festgestellten Beträge in Höhe von S 298.232,59 seien durch Umschreibung bei der Hausverwaltu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;
Rechtssatz: Die Verfügung über zugeflossene Einnahmen hat auf die Tatsache des Zuflusses keinen Einfluß (Hinweis Hofstätter-Reichel, Kommentar zum EStG 1972, Anmerkung 3 zu § 19 EStG 1972; E 12.11.1980, 1300/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1990140258.X04 Im RIS seit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Graphiker. Seine Einkünfte aus diesem Gewerbebetrieb ermittelt er gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1972 bzw. 1988, seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten gemäß § 17 Abs. 2 UStG 1972. Er ist zu 75 % an einer Werbe-GmbH beteiligt, die restlichen Anteile dieser Gesellschaft hält seine Ehegattin, die einzige Geschäftsführerin der GmbH. Der Beschwerdeführer erbrachte als Graphiker an die GmbH Leistungen. Seine Entgelte wurden bei der GmbH auf seinem Konto verbucht, jedoch... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1988 §19 Abs1;GmbHG §34;GmbHG §35;
Rechtssatz: Ein Betrag ist dem Abgabepflichtigen dann als gemäß § 19 Abs 1 EStG 1972 bzw 1988 zugeflossen anzusehen, wenn er über den Betrag rechtlich und wirtschaftlich verfügen kann, mag er ihm vom Schuldner auch nur gutgeschrieben worden sein. Ist der Abgabepflichtige gleichzeitig Meh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1988 §19 Abs1;
Rechtssatz: Einem Alleingesellschafter bzw einem beherrschenden Gesellschafter fließen Gewinnansprüche bereits mit der Beschlußfassung über die Gewinnverteilung zu (Hinweis Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 02te Auflage, Textziffer 30 zu § 19). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1988 §19 Abs1;
Rechtssatz: Beim beherrschenden Gesellschafter ist ein Zufluß selbst dann anzunehmen, wenn sich die GmbH die zur Zahlung an den Gesellschafter erforderlichen Mittel nur auf dem Kreditweg hätte beschaffen können (Hinweis Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 20te Auflage, Randzahl 6... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, ein Arzt sowie ein Gast- und Landwirt, betreiben einen Reit- und Zuchtbetrieb in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht. Laut Punkt III 2 des (auf Kanzleipapier des nunmehrigen Beschwerdevertreters errichteten) Gesellschaftsvertrages vom 15. Februar 1989 wurde bezüglich Einlagen und Beteiligung der Gesellschafter folgende Regelung getroffen: a) Herr Dr. L (Erstbeschwerdeführer) verpflichtet sich, die zur Erreichung des Geschäftszweckes erforder... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z11;EStG 1972 §7 Abs1;UStG 1972 §12;
Rechtssatz: Ein nicht abzugsfähiger Vorsteuerbetrag gehört zu den Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes, auf dessen Anschaffung er entfällt. Ergibt sich nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes die Nichtabzugsfähigkeit eines als abzugsfähig behande... mehr lesen...
Zum Sachverhalt wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. August 1992, 92/14/0062, in der die Einkommensteuer 1989 des Beschwerdeführers betreffenden Beschwerdesache verwiesen. Die damalige Beschwerde gegen die aufsichtsbehördliche Aufhebung der Festsetzung der Einkommensteuer für 1989 hatte keinen Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Rechtsansicht der belangten Behörde, daß die Rückerstattung von Aufsichtsratsabgabe durch das Finanzamt für Körpersch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ARAbgG 1934 §1 Abs2;ARAbgG 1934 §2;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §22 Z2;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Tribunal Gericht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993140025.X01 Im RIS seit 11.06.2001 mehr lesen...
1986 fand bei der Beschwerdeführerin eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1980 bis 1984 statt. Auf Grund der Prüfungsfeststellungen nahm das Finanzamt das Verfahren wieder auf und erließ neue Sachbescheide hinsichtlich der Umsatzsteuer 1980 bis 1983 und der Einkommensteuer 1981 bis 1984 sowie Bescheide, mit denen ausgesprochen wurde, daß eine Veranlagung zur Einkommensteuer 1980 nicht stattfinde und die Umsatzsteuer für 1984 nicht festgesetzt werde. Für die Jahre 1985 bis... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §28 Abs1 Z1;EStG 1972 §28 Abs1 Z3;StGG Art2;UStG 1972 §19 Abs2 Z1 lita;
Rechtssatz: Nach § 19 Abs 1 EStG 1972 ist eine Mietzinsvorauszahlung beim Vermieter im Jahre des Zufließens der Besteuerung zu unterziehen, und zwar auch insoweit, als sie... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eingeantwortete gesetzliche Erbin nach ihrer am 27. März 1985 verstorbenen Mutter. Die Erblasserin hatte am Standort O 8 und 9 eine Gastwirtschaft betrieben, in der sie seit Jahren ausschließlich Flüchtlingen aus Traiskirchen in Verrechnung mit dem BM für Inneres entgeltlich Unterkunft gewährt hatte. Die Ehe der Erblasserin war mit Beschluß des KG Wr. Neustadt vom 17. November 1982, gemäß § 55a EheG geschieden worden, wobei sich die Erblasserin in einem geri... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/13/0044 E 5. Oktober 1988 RS 1 Stammrechtssatz Im Sinne der stRsp des VwGH ist ein Betrag dann zugeflossen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992150048.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §19 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/08 88/14/0076 4 Stammrechtssatz Der Zufluß der Einnahmen muß sich wirtschaftlich in einer Vermehrung des Vermögens des Abgabepflichtigen auswirken. Das bedeutet, daß von einem steuerlich beachtlichen Zufluß nur dann gesprochen werden kann, wenn der Abgabepflichtige rechtlich und wirtschaftlich üb... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1002;EStG 1972 §19 Abs1;GmbHG §18 Abs1;GmbHG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/13/0202 2 Stammrechtssatz Wird einem Geschäftsführer einer GmbH von dieser ein Geschäftsführerbezug gutgeschrieben, so erlangt - bei Vorliegen der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft - der G... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte hinsichtlich seiner Anträge auf Rückzahlung (§ 240 Abs 3 BAO) der von seinen Aufsichtsratsvergütungen einbehaltenen Aufsichtsratsabgaben als Anlaßfall zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. März 1988, G 37-61/88-12, mit dem das Aufsichtsratsabgabegesetz und die Aufsichtsratsabgabeverordnung aufgehoben worden waren, obsiegt, und für die Jahre 1982 bis 1985 und 1987 einbehaltene Abgabenbeträge in der Gesamthöhe von 916.572 S im Jahr 1988 erstattet... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ARAbgG 1934 §1 Abs1;EStG 1972 §19 Abs1;EStG 1972 §2 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z2;EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §37 Abs2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991140022.X01 Im RIS seit 11.06.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer obsiegte hinsichtlich seiner Anträge auf Rückzahlung (§ 240 Abs. 3 BAO) der von seinen Aufsichtsratsvergütungen einbehaltenen Aufsichtsratsabgaben als einer der den Anlaßfällen zum Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 17. März 1988, G 37-61/88-12, mit dem das Aufsichtsratsabgabegesetz und die Aufsichtsratsabgabeverordnung aufgehoben worden waren, gleich zu haltenden Fälle (s. das weitere Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis vom 13. Juni 1988, B 200/88 ff) teil... mehr lesen...