RS Vwgh 1989/12/21 86/14/0176

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Veröffentlicht am 21.12.1989
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §509;
ABGB §653;
EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §2;
EStG 1972 §28 Abs3;
EStG 1972 §28;
EStG 1972 §4 Abs7;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 306;

Rechtssatz

Legatare eines Geldvermächtnisses in Höhe bestimmter Mieteinnahmen sind weder Miteigentümer an einer Liegenschaft noch Fruchtnießer. Es fließen ihnen daher auch keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu. Die Zahlungen an sie stellen auch keine Werbungskosten dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140176.X01

Im RIS seit

21.12.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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