RS Vwgh 1989/10/17 86/14/0100

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Veröffentlicht am 17.10.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1990, 178;

Rechtssatz

Die Reise eines AHS-Lehrers für Geographie nach Äthiopien führt dann zu keinen Werbungskosten, wenn die Reise eine der üblichen ist, die auch Touristen empfohlen wird. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß der Reiseleiter ein anerkannter Geograph ist. Daß die Reise für die Berufstätigkeit von Nutzen sein konnte, reicht nicht aus, diese als durch den Beruf veranlaßt zu sehen. Bei einer derartigen "Kurzreise" kann keine Forschungstätigkeit ausgeübt werden. (Per saldo hat es sich bei der Reise nach Äthiopien um eine interessante, anstrengende und nicht alltägliche Reise gehandelt, die dem heutigen Trend nach exotischen Reisezielen unter Inkaufnahme persönlicher Unbill entspricht und einer fachkundigen Reiseleitung bedarf).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1986140100.X03

Im RIS seit

17.10.1989

Zuletzt aktualisiert am

19.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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