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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 178;Rechtssatz
Die Reise eines AHS-Lehrers für Geographie nach Äthiopien führt dann zu keinen Werbungskosten, wenn die Reise eine der üblichen ist, die auch Touristen empfohlen wird. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, daß der Reiseleiter ein anerkannter Geograph ist. Daß die Reise für die Berufstätigkeit von Nutzen sein konnte, reicht nicht aus, diese als durch den Beruf veranlaßt zu sehen. Bei einer derartigen "Kurzreise" kann keine Forschungstätigkeit ausgeübt werden. (Per saldo hat es sich bei der Reise nach Äthiopien um eine interessante, anstrengende und nicht alltägliche Reise gehandelt, die dem heutigen Trend nach exotischen Reisezielen unter Inkaufnahme persönlicher Unbill entspricht und einer fachkundigen Reiseleitung bedarf).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1986140100.X03Im RIS seit
17.10.1989Zuletzt aktualisiert am
19.07.2016