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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z8;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990, 86;Rechtssatz
Die Kosten zur Freimachung eines Mietobjektes führen zu einer Werterhöhung des Gebäudes und sind daher dem Gebäudewert zuzurechnen (Aktivierungspflicht). Freimachungskosten können daher nur im Wege der AfA entsprechend der Restnutzungsdauer des Mietobjektes zu Werbungskosten führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988140174.X03Im RIS seit
19.09.1989Zuletzt aktualisiert am
22.06.2017