RS Vwgh 1989/9/19 88/14/0174

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z8;
EStG 1972 §28;

Beachte

Besprechung in:ÖStZ 1990, 86;

Rechtssatz

Die Kosten zur Freimachung eines Mietobjektes führen zu einer Werterhöhung des Gebäudes und sind daher dem Gebäudewert zuzurechnen (Aktivierungspflicht). Freimachungskosten können daher nur im Wege der AfA entsprechend der Restnutzungsdauer des Mietobjektes zu Werbungskosten führen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988140174.X03

Im RIS seit

19.09.1989

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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