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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z8;Beachte
Besprechung in:ÖStZB 1990, 175;Rechtssatz
Kosten der Teilung eines gemeinsamen Besitzes sind nicht (laufende) Betriebsausgaben, sondern anteilige Anschaffungskosten des Betriebsvermögens der nunmehr im Alleineigentum einzelner Personen stehenden neuen Betriebe und bei ihnen zu aktivieren (Hinweis E 4.11.1960, 1471/59, VwSlg 2319 F/1960). Dementsprechend handelt es sich bei den gegenständlichen Aufwendungen (betreffend Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) (jedenfalls im Streitjahr) um keine Werbungskosten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140138.X02Im RIS seit
20.11.1989Zuletzt aktualisiert am
13.01.2010