RS Vwgh 1989/9/19 89/14/0100

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Veröffentlicht am 19.09.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z6;
EStG 1972 §20 Abs1 Z1;
EStG 1972 §4 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 107;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/14/0065 E 25. November 1986 RS 4

Stammrechtssatz

Die Beibehaltung eines Wohnsitzes in unüblicher Entfernung vom Ort der Berufstätigkeit ist allenfalls steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Ehegatte am Ort des Wohnsitzes einkommensteuerrechtlich relevante Einkünfte erzielt (Hinweis E 23.11.1983, 81/13/0163).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140100.X01

Im RIS seit

12.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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