RS Vwgh 1990/1/24 88/13/0233

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Veröffentlicht am 24.01.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §188;
BAO §192;
BAO §252;
EStG 1972 §16 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStBZ 1990, 309;

Rechtssatz

Zinsen für ein Darlehen, mit welchem ein Miteigentümer an einem Miethaus "Betriebssteuern" dreier Häuser entrichtet, stellen zwar grundsätzlich Werbungskosten dar; sie sind jedoch - auch wenn es sich hiebei um Sonderaufwendungen des Miteigentümers handelt - im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des betreffenden Hauses und nicht erst im Zuge der Einkommensteuerveranlagung des Miteigentümers geltend zu machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988130233.X02

Im RIS seit

24.01.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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