RS Vwgh 1989/12/21 89/14/0018

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Veröffentlicht am 21.12.1989
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3;
EStG 1972 §2 Abs4;
EStG 1972 §2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 301;

Rechtssatz

Es steht einem Steuerpflichtigen nicht frei, die Höhe allfälliger Privatanteile bei Betriebskosten oder Werbungskosten selbst - nach Gutdünken - festzusetzen und so der Annahme von Liebhaberei entgegenzuwirken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140018.X05

Im RIS seit

21.12.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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