Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 301;Rechtssatz
Es steht einem Steuerpflichtigen nicht frei, die Höhe allfälliger Privatanteile bei Betriebskosten oder Werbungskosten selbst - nach Gutdünken - festzusetzen und so der Annahme von Liebhaberei entgegenzuwirken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1989140018.X05Im RIS seit
21.12.1989