RS Vwgh 1989/10/17 89/14/0148

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Veröffentlicht am 17.10.1989
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115;
BAO §250 Abs1;
BAO §85;
EStG 1972 §16 Abs1;
EStG 1972 §34;
EStG 1972 §62 Abs4;
EStG 1972 §63 Abs1;
EStG 1972 §72 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 145;

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Antrag auf Berücksichtigung steuerfreier Beträge eine Beschränkung auf einen bestimmten Rechtsgrund enthält, darf im Zweifel eine Selbstbeschränkung des Antragstellers nicht angenommen werden. So könnte etwa dann, wenn der Antrag in einem Formular gestellt werden muß, das nur Abschnitte kennt, die zu einer Zuordnung zwingen, in dieser Zuordnung allein keine Beschränkung auf den betreffenden Rechtsgrund erblickt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989140148.X02

Im RIS seit

12.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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