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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z8;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990/12,13;Rechtssatz
Auch im Falle einer Eigentumswohnung ist ein einheitlicher Kaufpreis auf Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits aufzuteilen. Nur von letzterem ist die AfA vorzunehmen. Die Bestimmungen des WEG zwingen keineswegs zur Annahme, der auf Grund und Boden entfallende Anteil sei mit null anzusetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130056.X01Im RIS seit
13.12.1989Zuletzt aktualisiert am
01.03.2017