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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z8;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 1990/12,13;Rechtssatz
Die Annahme einer Nutzungsdauer von 50 Jahren bei Vermietung einer Eigentumswohnung kann nicht als rechtswidrig erkannt werden, insb wenn nicht behauptet wird, daß der Bauzustand des Gebäudes eine kürzere Nutzungsdauer erwarten lasse. Die Annahme einer kürzeren Nutzungsdauer als 50 Jahre ist nicht schon deshalb gerechtfertigt, weil die Eigentumswohnung derzeit (als Hotelappartement) an ein Hotelunternehmen vermietet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988130056.X06Im RIS seit
13.12.1989Zuletzt aktualisiert am
01.03.2017