Index: 21/02 Aktienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: AktG 1965 §20;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5;
Rechtssatz: Wird der Betrieb einer Genossenschaft mit den dazugehörigen Grundstücken als Sacheinlage in eine AG eingebracht, so ist die auf den Grundstückserwerb entfallende Gegenleistung durch die Verhältnisrechnung: Gesamtvermögen der Genossenschaft: Verkehrswert der Grundstücke = Gesamtgeg... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Der Umstand, daß der Wärmefangraum - abgesehen von der Sonne - unbeheizt und unbeheizbar hätte sein sollen, spricht keineswegs gegen die Einbeziehung seiner Bodenfläche in die Wohnnutzfläche (Hinweis E 20.6.1990, 89/16/0208). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990160201.X05 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Ganz abgesehen davon, daß die Steuerbefreiung des § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 nur dann anzuwenden ist, wenn - unter sonstigen Voraussetzungen - auf dem Grundstück, das Gegenstand des Erwerbes war, der Veräußerer ein Wohnhaus bereits geschaffen hat und unmittelbar mit dem Erwerb des Grundst... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0218
Rechtssatz: Bei einem Erwerb von Anteilen an einer Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt w... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0212
Rechtssatz: Beim Erwerb von Liegenschaftsanteilen, mit denen Wohnungseigentum verbunden werden soll, ist der Auftrag zur Errichtung eines Doppelhauses nicht anders als der zur Errichtung eines Wohnhauses, einer Reihenhausanlage... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0212
Rechtssatz: So wie das Fehlen der Eigenschaft eines Bauwerbers im Verhält... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb;VwRallg; Beachte Besprechung in AnwBl 11/1992, S 832-834
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0218
Rechtssatz: Nach der Befreiungsbestimmung des § 4 Abs 1 Z 3 litb GrEStG 1955 muß nach der im Jahre 1980 geltenden Rechtslage das Wohnhaus bei Vertragsabschluß bereits... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 lita;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0218 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/08 89/15/0112 4 Stammrechtssatz Der Käufer einer Liegenschaft i... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0135 E 27. Oktober 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Befreiungsvorschrift des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 dann nicht mehr anwendbar, wenn durch die Einreichung der Baupläne die Absicht manifestiert wird, keine Arbeiterwohnstätte mehr zu errichten. Daran vermag auch die Aufgabe des befreiung... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Johann und Helga Sch waren Eigentümer eines bestimmten Grundstückes (im Sinne des § 2 GrEStG 1955 - in der Folge: GrEStG) in der Stadt Salzburg gewesen. Am 10. Juni 1983 war bei der zuständigen Baubehörde (in der Folge: Baubehörde) ein Baubewilligungsansuchen gemäß § 4 des Baupolizeigesetzes vom 11. Juli 1973, LGBl. Nr. 117 (in der jeweiligen Fassung in der Folge: BauPolG), eingelangt. Danach hatten di... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Eine Baugesellschaft m.b.H. (in der Folge: A) hatte im Jahre 1970 eine (aus den Grundstücken 89/47 und 96/19 bestehende), in Niederösterreich gelegene Liegenschaft EZ. 1621 gekauft. Mit Bescheid der zuständigen Baubehörde erster Instanz vom 27. August 1970 war A die Baubewilligung für die Errichtung einer Wohnhausanlage mit insgesamt 292 Wohnungseinheiten auf dieser Liegenschaft erteilt worden. Nachdem das Gru... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Nach der am 1. Februar 1977 beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) eingelangten Abgabenerklärung habe die G...-Wohnungseigentumsgesellschaft m. b.H. (in der Folge: Verkäuferin) eine bestimmte in Wien XXII gelegene, aus einem Grundstück bestehende Liegenschaft (in der Folge: Grundstück) gekauft. Im Mai 1976 war ein von FN als Bauführer und Planverfasser sowie als Gesch... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten und den vom Verwaltungsgerichtshof beigeschafften Akten AZ. A n1/84 des Bezirksgerichtes Grieskirchen ergibt sich im wesentlichen folgendes: Auf Grund des mit den Ehegatten Karl und Pauline H als Verkäufern geschlossenen Kaufvertrages vom (25./)28. Jänner 1980 hatte Gertrude B (in der Folge: Erblasserin) das Eigentum an einem bestimmten, in Oberösterreich gelegenen, unbebauten Grundstück erworben und für diesen Erwerbsvorgang beim Finanzamt für Geb... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 4 Abs 2 GrEStG 1955 begründet keinen neuen Steuertatbestand, sondern ist bloß insoweit von Bedeutung, als bei Vorliegen der in ihr genannten Tatbestandselemente eine Ausnahme von der Steuerpflicht gemäß § 4 Abs 1 GrEStG 1955 nicht in Betracht kommt und damit die Steuerpflicht nach § 1 GrEStG 1... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0161
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung des § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 idF 1985/557 ist nur dann anzuwenden, wenn - unter sonstigen Voraussetzungen - auf dem Grundstück, das Gegenstand des Erwerbes war,... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Bodenfläche eines Wintergartens zählt zur Wohnfläche eines Wohnhauses; ein ohne freie Öffnung geplanter (und ausgeführter) Wintergarten darf nicht gleichheitswidrig in bezug auf die besondere Ausnahme von der Bestimmung gemäß § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG besser qualifiziert werden als eine Loggia, die während des Kalenderjahres durchaus d... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Bodenfläche einer, an einem Wohnraum angebauten, verglasten, neben einer zur Hälfte überdachten, vor dem Haus gelegenen Terrasse befindlichen Veranda muß in die Wohnfläche einbezogen werden, wobei es dahingestellt bleiben kann, ob diese Veranda direkt vom Wohnraum zu betreten ist oder von diesem erst über die erwähnte Terrasse erreicht ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Abs1 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0001 3 Stammrechtssatz Loggien (zumindest fünfseitig umbaute Räume mit einer freien Öffnung, die nicht über die Baufluchtlinie vorragen), zählen zur Wohnnutzfläche (Hinweis E 15.12.1988, 88/16/0046). ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0209 1 Stammrechtssatz Der Übergang eines Grundstückes im Erbwege kann nicht als Veräußerung iSd § 4 Abs 2 GrEStG 1955 angesehen werden. Die Steuerfreiheit geht erst verloren, wenn der Erbe innerhalb von acht Jahren, gerechnet vom Erwerb des Erblasser... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0161 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0132 E 26. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Befreiungsbestimmung des § 4 Abs 1 Z 2 lit b GrEStG muss die Wohnstätte vom Veräußerer bereits errichtet sein oder auf Grund des Vertrages von diesem err... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §19 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557;
Rechtssatz: Hat der Nachlaß des Erblassers oder nach dessen Einantwortung an den Erben dieser aufgrund des Testamentes ein Grundstück als Gegenstand des Vermächtnisses dem Vermächtnisnehmer herausgegeben, dann hat dies nicht nur zur Folge, daß das Grundstück vom... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0161
Besprechung in:
AnwBl 6/1992, S 486; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0132 E 26. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist beim Erwerb von Liegenschaftsanteilen, mit denen Wohnungseigentum verbunden werden soll, der Auftrag ... mehr lesen...
Mit zwei Kaufverträgen je vom 13. Mai 1985 erwarb die beschwerdeführende Gemeinde mehrere näher bezeichnete inländische Grundstücke und beantragte für diesen Erwerbsvorgang Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 7 lit. a GrEStG 1955 wegen der (beabsichtigten) Errichtung eines öffentlichen Altersheimes. Die Erwerbsvorgänge blieben vorläufig unversteuert. Mit den nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheiden setzte die Finanzlandesdirektion für Salzburg für die ge... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z7 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0178
Rechtssatz: Die besondere Ausnahmebestimmung des § 4 Abs 2 zweiter Satz GrEStG 1955 macht deutlich, daß eine Weiterveräußerung vor Schaffung die Aufgabe des begünstigten Zweckes darstellt. Es hätte einer solchen Regelung nicht... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z6 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0178 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0095/70 E 27. Mai 1971 RS 1 Stammrechtssatz Nur die unmittelbare Errichtung und Erweiterung bestimmter Gebäude durch eine Gebietskörperschaft ist die Voraussetzung für die Steuerbegünstigung. ... mehr lesen...
Die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) wies mit Berufungsentscheidung vom 30. August 1989 die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (in der Folge: FA) vom 10. August 1988, mit dem gegenüber dem Beschwerdeführer Grunderwerbsteuer aus noch anzuführenden Gründen festgesetzt worden war, als unbegründet ab, und zwar im wesentlichen mit folgender Begründung: ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Der § 4 Abs 2 GrEStG 1955 normiert nicht neue, von § 4 Abs 1 in Verbindung mit § 1 GrEStG 1955 unabhängige steuerpflichtige Tatbestände. Daher bleibt auch der Verkäufer im Falle der nachträglichen Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 4 Abs 2 GrEStG 1955 Steuerschuldner. Diesem Umstand muß der Verkäufer - auch ... mehr lesen...
Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die P + R Genossenschaft für Vermittlung privater Geldanlagen & Co GmbH 1060 Wien im Herbst 1987 als Initiator in einem gedruckten Emissionsprospekt das "Bauherrenmodell" angeboten, wonach (von einer noch zu errichtenden Miteigentümergemeinschaft) in Wien, U-Gasse 5, ein Wohnhaus mit ca. 18 bis 22 Wohnungen (Gesamtnutzfläche ca. 1350 m2) und 13 Parkplätzen zum Zwecke der Vermietung errichtet werden sollte. In dem Prospekt, mit de... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wenn der Grundstückseigentümer ein unbebautes Grundstück liefert, der Käufer aber ein bebautes Grundstück erhält und rechtens nicht selbst als "Bauherr" anerkannt werden kann, so ist es denknotwendig zwingend, daß ein Bauherr zwischengeschaltet gewesen sein muß. European Case Law... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll (Hinweis E VS 24.5.1971, 1251/69, VwSlg 4234 F/1971). Das muß nicht notwendig der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebene Zustand sein. Entscheidend ist der Zustand, in welchem da... mehr lesen...