Entscheidungen zu § 4 Abs. 1 GrEStG 1987

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 391-420 von 683

RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0064

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0065 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/12 90/16/0142 3 Stammrechtssatz Die Aufteilung eines Raumes in einen für Wohnzwecke geeigneten und einen nicht für diese Zwecke geeigneten Teil ist unzulässig. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0033

Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1;WFG 1968 §1;WFG 1984 §1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/16/0034 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/16/0115 1 Stammrechtssatz Die Förderung zur Errichtung einer Wohnstätte nach dem WFG 1968 oder nach dem WFG 1984 ist ohne rechtliche Bedeutung für die be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0033

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/16/0034 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/16/0208 4 Stammrechtssatz In einem Einfamilienhaus sind Vorräume, die der Verbindung der Wohnräume untereinander dienen, bei der Ermittlung der Wohnfläche nicht auszuscheiden (Hinweis E 28.10... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0033

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/16/0034
Rechtssatz: Im Grunderwerbsteuerfestsetzungsverfahren können weder Irrtümer bei der Einreichung der Baupläne noch bei der Errichtung des Wohnhauses mit Erfolg geltend gemacht werden. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0064

Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0065
Rechtssatz: Alle oberhalb der einzigen geschaffenen Wohnung eines Hauses gelegenen Flächen haben als Dachbodenräume zu gelten, deren Flächen jedoch nur insoweit bei der Berechnung der höchs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0064

Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1954;WFG 1968 §2 Abs1 Z9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0065 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1940/59 E 7. Mai 1962 VwSlg 2641 F/1962 RS 2 Stammrechtssatz Einem Abstellraum, der im Wohnungsverband liegt und weder als Dachbodenraum noch als Kellerraum anges... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0064

Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0065 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0046 E 15. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Gewährung eines Kredites nach den Bestimmungen des WFG ist ohne rechtliche Bedeutung für die Anwendu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 92/16/0002

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/16/0003 Besprechung in: ÖStZ 1993, 315; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0135 E 27. Oktober 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Befreiungsvorschrift des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 dann nicht mehr anwendbar, wenn durch die Ei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0064

Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0065
Rechtssatz: Dem Umstand, daß "Abstellräume bzw Dachbodenräume" unbeheizt oder unbeheizbar sind (Hinweis E 26.3.1992, 90/16/0201) bzw nur künstlich beleuchtet werden könnten, kommt im Zusamm... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0033

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/16/0034 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0135 E 27. Oktober 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Befreiungsvorschrift des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 dann nicht mehr anwendbar, wenn durch die Einreichung der Baupläne die Absic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0064

Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0065 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0006 E 17. November 1983 RS 3 Stammrechtssatz Kellerräume, die ihrer Ausstattung nach für Wohnzwecke geeignet sind und nur von einer Familie oder dere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

RS Vwgh 1992/6/25 91/16/0064

Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0065 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0046 E 15. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Die Gewährung eines Kredites nach den Bestimmungen des WFG ist ohne rechtliche Bedeutung für die Anwendu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.06.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/26 90/16/0211

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Ein Bauunternehmer hatte auf Grund des Kaufvertrages vom 27. Juni 1988 gegenüber den Ehegatten N den Anspruch auf Übereignung einer bestimmten (760 m2 großen) Liegenschaft in Niederösterreich erworben. Am 9. Juli 1988 hatte der Bauunternehmer einen Einreichplan für den Neubau eines Doppelhauses auf dieser Liegenschaft als Bauwerber, Grundstückseigentümer und Planverfasser unterfertigt. Auf Grund di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/26 90/16/0201

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Auf Grund des Kaufvertrages vom 17. Oktober 1985 hatte der Beschwerdeführer das Eigentum an einem in Tirol gelegenen bestimmten Grundstück erworben, und zwar laut Punkt V. dieses - rechtzeitig mit Abgabenerklärung vom 18. Oktober 1985 dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (in der Folge: FA) gemäß § 18 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) angezeigten - Kaufvertrages in der Absicht, darauf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/26 90/16/0234

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin gemäß § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG - im wesentlichen folgendes: Mit Sacheinlagevertrag vom 20. August 1988 wurde der Betrieb (mit den dazugehörenden drei Grundstücken in S) einer Genossenschaft mit Sitz im Bundesland S, die sich nach § 5 Abs. 2 dieses Vertrages in ihrem Anlagevermögen ausgewiesene Beteiligungen, nämlich Aktien der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/26 90/16/0224

Im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der Frage streitentscheidend, ob die Beschwerdeführerin gegenüber einem gemeinnützigen Bauträger gemäß § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: Verkäuferin) den Anspruch auf Übereignung bestimmter Liegenschaftsanteile in Oberösterreich (im Sinne der angefochtenen Berufungsentscheidung) schon im Jahre 1979 oder (im Sinne der Beschwerde) erst im Jahre 1988 erworben hatte. Der Verwaltungsgerichtshof hat erwogen: Der Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/26 90/16/0217

Laut Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 8. Jänner 1987 ist die Beschwerdeführerin Alleinerbin nach ihrem am 4. September 1985 verstorbenen Ehegatten Dr. KP. Am 12./13. August 1980 hatten die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte mit der XY-GesmbH. einen Kaufvertrag geschlossen, dessen wesentliche Bestimmungen wie folgt lauten: "A. VERTRAGSGEGENSTAND 1) Die XY-GesmbH., im folgenden kurz Verkäuferin ge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/26 90/16/0225

Abgesehen von dem für das vorliegende verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht wesentlichen, trennbaren Teil der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung wies die Finanzlandesdirektion für Tirol (in der Folge: belangte Behörde) damit die Berufung des Beschwerdeführers gegen die ihm gegenüber mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (in der Folge: FA) vom 9. Mai 1989 erfolgte Grunderwerbsteuerfestsetzung als unbegründet ab.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/26 90/16/0220

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich - in Übereinstimmung mit der Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerin gemäß § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG - im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführerin - eine Baugesellschaft m.b.H., jedoch kein gemeinnütziger Bauträger im Sinne des § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) - hatte auf Grund des Kaufvertrages vom (12./)18. Mai 1981 das Eigentum an einer bebauten Liegenschaft in Wien um den mit S 2,000.000,-- vereinbarten Kaufpreis ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.03.1992

RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0201

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ganz abgesehen davon, daß die Baubehörde den geplant gewesenen Wärmefangraum in Urkunden - vom Abgabepflichtigen nach dem Inhalt der vorgelegten Verwaltungsakten im Bauverfahren unwidersprochen - als Veranda (Hinweis E 20.2.1992, 90/16/0181) und Wintergarten (Hinweis E 25.1.1990, 89/16/0001) qualifiziert hatte, muß bei verfassungskonformer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.03.1992

RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0224

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Der begünstigte Zweck der
Begründung: von Wohnungseigentum wird durch den Abschluß des Wohnungseigentumsvertrages erfüllt. Dieser gilt erst dann als abgeschlossen, wenn er die Unterschrift sämtlicher Miteigentümer trägt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990160224.X05 Im RIS... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.03.1992

RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0225

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Selbst für den Fall eines von Anfang an statt des "Zimmers" gewollten "Büroraumes" ist dessen Fläche zur Wohnnutzfläche zu zählen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990160225.X03 Im RIS seit 26.03.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.03.1992

RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0220

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/20 90/16/0170 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 4 Abs 2 GrEStG 1955 begründet keinen neuen Steuertatbestand, sondern ist bloß insoweit von Bedeutung, als bei Vorliegen der in ihr genannten Tatbestandselemente eine Ausnahme von der Steuerpflicht gemäß § 4 Abs 1 GrEStG 1955 n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.03.1992

RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0224

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;GrEStG 1955 §4 Abs2 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Eigentumswohnung bzw ein Reihenhaus im Wohnungseigentum steht nicht im Alleineigentum des Benützers und ist daher kein Eigenheim (Hinweis E 20.2.1992, 90/16/0160, 0161). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990160224.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.03.1992

RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0220

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §16 Abs2;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Das Entstehen der Steuerschuld aufgrund des § 4 Abs 2 dritter Satz GrEStG 1955 kann nicht anders gewertet werden als die Fälle des Entstehens der Steuerschuld gemäß § 16 Abs 2 GrEStG 1955. (Hinweis E 20.4.1972, 1784/71; E 21.5.1976, 680, 681/75; E 1.7.1982, 82/16/0047; E 26.1.1989, 88/16/0062, 0063). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.03.1992

RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0211

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0212
Rechtssatz: Der Begriff der Gegenleistung im Grunderwerbsteuerrecht ist im wirtschaftlichen Sinn (§ 21 Abs 1 BAO) zu verstehen (Hinweis E 23.1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.03.1992

RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0225

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Einbeziehung einer wärmespeicherungsfähigen Glashausfläche in die Wohnnutzfläche - in gleicher Weise wie die Fläche einer Loggia, einer Veranda, eines Wintergartens oder eines"Wärmefangraumes" (Hinweis E 26.3.1992, 90/16/0201) ist nach Auffassung des VwGH nicht rechtswidrig. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.03.1992

RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0201

Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7;
Rechtssatz: Mangels einer Ausnahme in dem § 2 Abs 1 Z 9 WFG 1968 bzw in dem § 2 Z 7 WFG 1984 ist eine Bodenfläche (innerhalb einer Wohnung) Nutzfläche. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1990160201.X03 Im RIS seit 26.0... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.03.1992

RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0211

Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;WEG 1975 §1 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0212
Rechtssatz: Auch an zu einem Wohnzentrum zusammengefaßten Einfamilienhäusern kann Wohnungseigentum begründet werden. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.03.1992

RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0234

Index: 21/02 Aktienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: AktG 1965 §20;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;
Rechtssatz: Die Einbringung von Grundstücken in eine Aktiengesellschaft mit Sacheinlagevertrag gegen den Erwerb neuer Aktien stellt einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Erwerbsvorgang dar; die Steuer ist vom Wert der Gegenleistung zu berechnen (Hinweis E 26.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.03.1992

Entscheidungen 391-420 von 683

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