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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Die Bodenfläche einer, an einem Wohnraum angebauten, verglasten, neben einer zur Hälfte überdachten, vor dem Haus gelegenen Terrasse befindlichen Veranda muß in die Wohnfläche einbezogen werden, wobei es dahingestellt bleiben kann, ob diese Veranda direkt vom Wohnraum zu betreten ist oder von diesem erst über die erwähnte Terrasse erreicht werden kann (Hinweis E 17.5.1990, 89/16/0210).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990160181.X03Im RIS seit
20.02.1992