Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 92/16/0179 3 Stammrechtssatz Gemäß § 4 Abs 1 GrEStG 1987 ist die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen (Hinweis E 20.6.1990, 89/16/0101). Die Berechnung vom Wert der Gegenleistung wird somit zum Besteuerungsgrundsatz erhoben; die Berechnung vom Wert des... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1;WFG 1984 §2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0174
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (Hinweis Czurda, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1955, § 4 Textzahlen 61 und 73) ist unter einer Wohnu... mehr lesen...
Am 2. Jänner 1981 zeigte der Beschwerdeführer dem Finanzamt eine zwischen ihm und seinem Bruder (in der Folge: Bruder) am 23. Dezember 1980 errichtete Urkunde über den Kauf eines Viertel Anteiles an einem inländischen Grundstück an, wobei er Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 4 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955 beantragte. Die für das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof maßgeblichen Punkte der eben erwähnten Urkunde lauten auszugsweise folgendermaßen: "I. Herr Reinhard W (Bruder) ist zur Gä... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §119 Abs1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: § 4 Abs 1 Z 2 lita GrEStG 1955 normiert eine besondere Ausnahme von der Besteuerung, weswegen es am Steuerpflichtigen liegt, das Vorliegen für die Abgabenbegünstigung darzulegen (Hinweis Stoll, Bundesabgabenordnung-Handbuch, 270). European Case Law Identifie... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0102 E 19. Mai 1988 RS 4 Stammrechtssatz Der Frage, wer Schaffender oder Bauherr ist, kommt zentrale Bedeutung zu. Bei der Ermittlung der Gegenleistung nach § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1955 ist wesentlich, ob Gegenstand des Kaufvertrages nur der Grund und Boden bzw ein ideeller Grundstücksanteil i... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10 Abs1;GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0102 E 19. Mai 1988 RS 5 Stammrechtssatz Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen verbunden mit Wohnungseigentum wird regelmäßig der Anspruch auf Übereignung eines Anteiles an dem fertiggestellten Gebäude erworben. Bemessungsgrundlage für die GrEStG ist daher nicht bloß der... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 29. April 1988 teilte die W.KG, deren Gesellschafter die Beschwerdeführer waren, dem Finanzamt E. mit, daß sie ihr gesamtes bewegliches Anlagevermögen, das Weinlager sowie die sonstigen Vorräte an die G. GmbH und die V. GmbH verkauft habe. Mit Vertrag vom 2. März 1988 habe sie auch die Betriebsliegenschaft (EZ. 2088 der KG S) sowie sämtliche Markenrechte an die genannten Gesellschaften verpachtet. Die als Sachvermögen allein verbleibende Liegenschaft werde in das Mit... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2;GrEStG 1987 §5; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/8, S 637-639;
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0180
92/16/0181
92/16/0182
92/16/0183
92/16/0184
92/16/0185
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs 1 GrEStG 1987 ist die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen (Hinweis E 20.... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5;UmgrStG 1991; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/8, S 637-639;
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0180
92/16/0181
92/16/0182
92/16/0183
92/16/0184
92/16/0185
Rechtssatz: Was als Gegenleistung zu verstehen ist, wird im § 5 GrEStG 1987 nicht erschöpfend aufgezähl... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1175;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §4 Abs1;HGB §105;HGB §161; Beachte Besprechung in AnwBl 1994/8, S 637-639;
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0180
92/16/0181
92/16/0182
92/16/0183
92/16/0184
92/16/0185
Rechtssatz: Gegenleistungen für die über... mehr lesen...
Im vorliegenden Beschwerdefall ist unstrittig, daß der Beschwerdeführer, der für einen im Jahr 1986 kaufweise erfolgten Liegenschaftserwerb die Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 anstrebt, auf der betroffenen Liegenschaft ein Wohnhaus errichtete, in welchem sich im Erdgeschoß eine Wohnung mit einer Gesamtnutzfläche von 129,94 m2 und im Tiefgeschoß unter anderem ein vermieteter Büroraum befindet, der über eine Größe von 15,50 m2 Nutzfläche verfügt. Dieser Büroraum,... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7;
Rechtssatz: Ebenso wie Kellerräume, die ihrer Ausstattung nach für Wohnzwecke geeignet sind und zB von Mietern bewohnt werden zur Wohnnutzfläche gerechnet werden (Hinweis E 25.6.1992, 91/16/0064, 0065), hat dies auch für Kellerräume zu gelten, die als Büro verwendet werden. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ein nicht gewerblichen Zwecken dienender Büroraum, der über die im Tiefgeschoß liegende Diele mit der Erdgeschoßwohnung verbunden ist und über einen eigenen Zugang verfügt, ist zur Fläche der Erdgeschoßwohnung dazuzurechnen (Hinweis E 18.10.1984, 82/16/0167). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 92/16/0006 2 Stammrechtssatz Grundsätzlich ist als Nutzfläche die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder eines Geschäftsraumes abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen) heranzuziehen; Kelle... mehr lesen...
In ihrer Abgabenerklärung vom 23. Juni 1981 zeigte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (im folgenden: Finanzamt) an, daß sie am 17. Juni 1981 die Liegenschaft EZ 1221, KG X von einer gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH erworben habe. Sie begehrte Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a und § 4 Abs. 2 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG). Mit Kaufverträgen je vom 26. Mai 1983 verkaufte die Beschwerdeführerin die Liegensc... mehr lesen...
In ihrer Abgabenerklärung vom 28. Juni 1985 zeigte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (im folgenden: Finanzamt) an, daß sie an diesem Tage die Liegenschaften EZ nn, KG X, und EZ nnn, KG X, gekauft habe. Sie begehrte Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a) GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG). Eine Überprüfung des Finanzamtes ergab, daß die Liegenschaft EZ nnn am 24. September 1985 an die Ehegatten Th. und M. F. weiterverkauft w... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 92/16/0058 2 Stammrechtssatz Ob ein Grundstückserwerb der Errichtung von Arbeiterwohnstätten im Sinne des GrEStG 1955 dient oder nicht, hängt bei einem Mehrwohnungshaus unter anderem auch davon ab, ob auf dem betreffenden Grundstück entweder zur Gänze oder doch zum überwiegenden Teil Arbeiterwohnstätte... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Der im § 4 Abs 1 Z 3 GrEStG 1955 begünstigte Zweck (Schaffung eines Wohnhauses,
Begründung: von Wohnungseigentum unabhängig von der Größe und Ausstattung) wird von § 4 Abs 2 zweiter Satz GrEStG 1955 nicht erfaßt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992160074.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Wird ein Grundstück von einer Vereinigung mit der statutenmäßigen Aufgabe der Schaffung von Wohnungseigentum, die den Befreiungstatbestand des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 angesprochen hat, vor Ablauf von acht Jahren veräußert und ist es der Erwerber, der vor Ablauf dieser acht Jahre den begünstigten Zweck durch Absta... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und sein Bruder Josef G. beabsichtigten, bei der am 10. Juli 1989 vorgenommenen Versteigerung zweier Liegenschaften in der KG N. je die Hälfte der Liegenschaften zu ersteigern. An der Versteigerung nahm lediglich Josef G. teil. Da die von ihm vorgelegte Vollmacht des Beschwerdeführers mangels Beglaubigung der Unterschrift vom Gericht nicht "akzeptiert" wurde, ersteigerte Josef G. die beiden Liegenschaften zur Gänze um ein Meistbot von zusammen S 5,270.000,--. Das ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine gemeinnützige Bauträgerin, ist Veräußerin einer Wohnungseigentumsanlage in X, Y-Gasse. Mit 20 Wohnungseigentumsbewerbern schloß sie im Jahr 1980 schriftliche Vereinbarungen, die sich auf konkrete, planlich dargestellte und flächenmäßig bestimmte Wohnungseinheiten bezogen und einen Kaufpreis enthalten haben. Die zeitlich letzte Unterschrift datiert mit 15. Dezember 1980. In den aufgrund dieser Vereinbarungen erstatteten Abgabenerklärungen wurde die Grunderw... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557;
Rechtssatz: Die tatbestandsmäßige Voraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 ist eine zweifache: Der Erwerb des Grundstücksanteiles muß zur Schaffung des Wohnhauses und zur
Begründung: von Wohnungseigentum dienen (Czurda, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz, Stand nach dem 1... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557;
Rechtssatz: Schon der Wortlaut des § 4 Abs 2 erster Satz GrEStG 1955, ERWERBSVORGÄNGE unterlägen mit dem Ablauf von acht Jahren der Steuer, schließt es aus, den Fristbeginn mit der Bauvollendung eintreten zu lassen. Gerade weil der Gesetzgeber des Abgabenänderungsgesetzes 1985 trotz Ausweitung der hier gege... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der Grunderwerbsteuer unterliegen keineswegs lediglich Rechtsgeschäfte, bei denen eine Gegenleistung vorliegt, die zu einer "Vermehrung des Vermögens" des Übergebers bzw zu einer "Verminderung des Vermögens" des Übernehmers des Grundstückes führt. European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557;WEG 1975 §2 Abs2;
Rechtssatz: Allein der Abschluß des Wohnungseigentumsvertrages ist als Tatbestandserfüllung des § 4 Abs 1 Z 3 lit b GrEStG 1955 anzusehen. Der Bezug der errichteten Wohneinheiten, die Aufbringung der Grundkosten, die Herstellung des Nutzwertschlüssels sowie die Kons... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 91/16/0053 1 Stammrechtssatz Gegenleistung ist die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftlichen Werten dagegen zu leisten verspricht, daß er das Grundstück erhält; ist jede nur denkbare Leistung, die vo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Was als Gegenleistung zu verstehen ist, ist im GrEStG 1987 nicht erschöpfend aufgezählt. Jede nur denkbare Leistung, die für den Erwerb des Grundstückes vom Erwerber hingegeben wird, ist Teil der Bemessungsgrundlage (Hinweis E 20.6.1990, 89/16/0101). Die Meinung, von einer Gegenleistung kön... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 15. Juli/18. August 1987 verkaufte die X-GmbH & Co KG (in der Folge KG genannt), vertreten durch ihre Komplementärgesellschafterin X-GmbH (in der Folge Ges.m.b.H. genannt), diese vertreten durch ihren alleinzeichnungsberechtigten Geschäftsführer Wilfried Sch., dem Beschwerdeführer 1/121stel Anteil an der für das Grundstück Nr. 1210/299 neu zu eröffnenden EZ im Grundbuch Y und das der EZ 853 Grundbuch Y zugeschriebene Grundstück Nr. 1210/19 um einen Kaufpreis vo... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs2 Z1; Beachte Bespr AnwBl 11/1993 S 854-857 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/17 91/16/0053 1 (hier: ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Gegenleistung ist die Summe dessen, was der Käufer an wirtschaftli... mehr lesen...
Am 24. Jänner 1990 schlossen der Rechtsvorgänger der zweitbeschwerdeführenden Verlassenschaft (im folgenden: Vater) und sein Sohn, der Erstbeschwerdeführer (im folgenden: Sohn), einen Realteilungsvertrag ab. Die Vertragspartner waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaften EZ 92, 94, 96 und 97 je KG X. Vereinbart wurde, die Miteigentumsgemeinschaft aufzuheben und eine Aufteilung des gemeinsamen Eigentums vorzunehmen. Zu diesem Zweck wurde ein 6400 m2 großer Teil des zur EZ 97 gehö... mehr lesen...