RS Vwgh 1992/2/20 90/16/0185

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Veröffentlicht am 20.02.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §19 Abs1;
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557;

Rechtssatz

Hat der Nachlaß des Erblassers oder nach dessen Einantwortung an den Erben dieser aufgrund des Testamentes ein Grundstück als Gegenstand des Vermächtnisses dem Vermächtnisnehmer herausgegeben, dann hat dies nicht nur zur Folge, daß das Grundstück vom Erben nicht mehr selbst zu dem begünstigten Zweck - Schaffung einer Arbeiterwohnstätte - verwendet werden kann, also mit der Herausgabe des Grundstückes der begünstigte Zweck aufgegeben wird, sondern auch, daß die Grunderwerbssteuerschuld mit der Aufgabe des begünstigten Zweckes nach dem Tode des Erblassers nicht mehr ihm gegenüber, sondern gegenüber dem Erben, der als Gesamtrechtsnachfolger in das betreffende Steuerrechtsverhältnis eingetreten war, entstanden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160185.X08

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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