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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Die Bodenfläche eines Wintergartens zählt zur Wohnfläche eines Wohnhauses; ein ohne freie Öffnung geplanter (und ausgeführter) Wintergarten darf nicht gleichheitswidrig in bezug auf die besondere Ausnahme von der Bestimmung gemäß § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG besser qualifiziert werden als eine Loggia, die während des Kalenderjahres durchaus dauernd - wenn auch nur zu jeweils kurzen Aufenthalten (zB zum Entspannen, Einnehmen von Mahlzeiten, Pflegen von Blumen oder Pflanzen, Rauchen, Abkühlen oder Aufwärmen) - Wohnzwecken dienen kann (Hinweis E 25.1.1990, 89/16/0001).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990160181.X02Im RIS seit
20.02.1992