Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 423;
Rechtssatz: Ausfz Begriff des Einfamilienhauses bzw der Wohnung als ein baulich in sich abgeschlossenes Gebäude, bzw als ein baulich in sich abgeschlossener Teil eines Gebäudes. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;BewG 1955 §13 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;VwGG §34 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/11, 642;
ÖStZ 1991, 569;
ZGV 1991/1, 3;
Rechtssatz: Wenn ein Großteil der Gegenleistung feststeht, kann der Bf in keinem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt sein, wenn die belBeh nur diesen und... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 423; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0135 E 27. Oktober 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Befreiungsvorschrift des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 dann nicht mehr anwendbar, wenn durch die Einreichung der Baupläne die Absicht manifestiert wird, keine Arbeiterwohnstätte mehr z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BAO §184 Abs1;BewG 1955 §10;BewG 1955 §13 Abs2;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1990/11, 642;
ÖStZ 1991, 569;
ZGV 1991/1, 3;
Rechtssatz: Bloße Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Gegenleistung, die behebbar sind, reichen nicht aus, um den Wert der Gegenleistu... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z3;WFG 1984 §2 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1991, 423; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0001 1 Stammrechtssatz Eine Arbeiterwohnstätte iSd § 4 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955 liegt - abgesehen von anderen Voraussetzungen nur dann vor, wenn die Nutzfläche dieser Wohnung 130 m2 nich... mehr lesen...
Im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist ausschließlich strittig, ob eine sich im abgeschlossenen Wohnungsverband (Erdgeschoß) eines Einfamilienhauses ("Solarhauses") befindliche und vom Wohnzimmer aus zugängliche Glasveranda ("Wintergarten") mit einer Nutzfläche von 21,81m2, die (der) dem direkten und indirekten Wärmegewinn durch die passive Nutzung der Sonnenenergie dient, zur Wohnnutzfläche zu zählen ist und somit Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich in Übereinstimmung mit den vom Verwaltungsgerichtshof beigeschafften Bauakten im wesentlichen folgendes: Die Ehegatten Josef und Maria St. waren je zur Hälfte Eigentümer einer bestimmten - u.a. aus einem (Bau)Grundstück bestehenden - Liegenschaft in Oberösterreich gewesen. Auf Grund des von einem öffentlichen Notar errichteten Kaufvertrages vom 20. Mai 1983 hatten der Beschwerdeführer und seine Ehegattin gegenüber Josef und Mari... mehr lesen...
In den vorliegenden elf, im wesentlichen gleichlautend formulierten Beschwerden wird der Sachverhalt im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG wie folgt dargestellt und dazu in Übereinstimmung mit den vorgelegten Verwaltungsakten ausdrücklich bemerkt, daß die Sachverhaltsdarstellung in den bekämpften Bescheiden richtig sei: Der Versteuerung sei (im wesentlichen) der (jeweils im Juni 1987 erfolgte) Verkauf je eines mit einer Arbeiterwohnstätte bebauten (inländischen) Grundstückes - bei de... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z3;WFG 1984 §2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0001 1 Stammrechtssatz Eine Arbeiterwohnstätte iSd § 4 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955 liegt - abgesehen von anderen Voraussetzungen nur dann vor, wenn die Nutzfläche dieser Wohnung 130 m2 nicht übersteigt. Grundsätzlich gilt die gesamte Bodenfläche... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;
Rechtssatz: Gemäß § 2 Abs 1 Z 9 WFG 1968 sind Terrassen innerhalb einer Wohnung zwar bei der Berechnung der Nutzfläche der Wohnung nicht zu berücksichtigen (Hinweis E 18.1.1990, 89/16/0076), aber nicht nur nach der Verkehrsanschauung (Hinweis E 6.7.1979, 2327/76), sondern bereits auf Grund dieser Gesetzesstelle... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2327/76 E 6. Juli 1979 RS 1 Stammrechtssatz Eine Wohnung muß ein "baulich" in sich abgeschlossener Teil eines Gebäudes sein (Hinweis E 14.5.1975, 339/74 VwSlg 4839 F/1975). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160210.X03 Im RIS ... mehr lesen...
Index: L82254 Garagen Oberösterreich32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;StellplatzV OÖ 1976 §13 Abs2;StellplatzV OÖ 1976 §3 Abs3 lita;
Rechtssatz: Die Bodenfläche einer im Wohnungsverband gelegenen Schleuse, die nicht anders als ein Windfang oder ein Geräteabstellraum (Hinweis E 18.1.1990, 89/16/0076) beurteilt werden kann, ist zur Wohnnutzfläche zu zählen, zumal es sich bei der anschließend gep... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/16/0029
Rechtssatz: Bei einem Wintergarten handelt es sich um einen Raum, der zur Wohnnutzfläche zu zählen ist (Hinweis E 25.1.1990, 89/16/0001, 0002). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990160028.X01 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Weder die Aufteilung der Räume auf zwei Geschosse allein stellt eine baulich Insich-Abgeschlossenheit her, noch kann eine solche durch eine in Form eines versperrbaren Gitters angebrachte Sperre erzielt werden (Hinweis E 6.7.1979, 2327/76). Dabei bedarf es auch keiner Untersuchung, ob die in den beiden Geschossen geplant gewesenen, nicht ge... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Bei einem Mehrwohnungshaus ist das flächenmäßige Überwiegen der Arbeiterwohnstätten Voraussetzung für die besondere Ausnahme von der Besteuerung nach § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 (Hinweis E 22.10.1981, 2831/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160210.X06 Im RIS... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Enthält der Bauplan eine ungeteilte Terrasse, die auch den Zutritt zu einem Arbeitszimmer und umgekehrt vorsieht, so ist von einem geplant gewesenen, geschlossenen Wohnverband auszugehen, der Terrasse und Arbeitszimmer umfassen sollte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160210.X09 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern56/01 Verstaatlichung
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z2;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;VerstaatlichungsG 02te §10;VerstaatlichungsG 02te §13; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0233
89/16/0229
89/16/0230
89/16/0231
89/16/0232
89/16/0238
89/16/0234
89/16/0235
89/16/0236
89/16/0237
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 471;
Rechtssatz: Auch... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0135 E 27. Oktober 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Befreiungsvorschrift des § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1987 dann nicht mehr anwendbar, wenn durch die Einreichung der Baupläne die Absicht manifestiert wird, keine Arbeiterwohnstätte mehr zu errichten. Daran vermag auch die Aufgabe des befreiung... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0233
89/16/0229
89/16/0230
89/16/0231
89/16/0232
89/16/0238
89/16/0234
89/16/0235
89/16/0236
89/16/0237
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 471; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0102 E 7. September 1989 RS 1 ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 litc;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litb;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/16/0233
89/16/0229
89/16/0230
89/16/0231
89/16/0232
89/16/0238
89/16/0234
89/16/0235
89/16/0236
89/16/0237
Besprechung in:
ÖStZ 1991, 471; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/16/0102 E 7. September 1989 RS 2 ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Beschwerdeführer hatten auf Grund des von ihnen am 7. Jänner 1983 unterschriebenen (in gleicher Weise wie in dem noch zu erwähnenden, dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Jänner 1990, Zl. 89/16/0115, zugrunde gelegenen Fall unter Verwendung eines in einem Vervielfältigungsverfahren hergestellten Formulares verfaßten) Kaufvertrages vom 7./11. Jänner 1983 gegenüber der Marktgemeinde T. je ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Nachdem Maria B. auf Grund des von ihr angenommenen Anbotes der ... gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft ... (in der Folge: Gesellschaft) vom 13. Oktober 1980 den Anspruch auf Übereignung des zum Erwerb des Wohnungseigentums an der von der Gesellschaft auf einem bestimmten Grundstück in M zu errichtenden, 40,53 m2 großen Wohnung Nr. 5 im 1. Stock des von der Gesellschaft zu schaffenden Wohnhauses erforderlichen... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 471;
Rechtssatz: Ein Erwerb ist nicht mehr erster, wenn ihm bereits ein Erwerb vorausgegangen ist, der - aus welchen Gründen immer - wieder rückgängig gemacht wurde. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989160209.X03 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3 litb idF 1985/557;GrEStG 1955 §4 Abs2 idF 1985/557; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 471;
Rechtssatz: Der Übergang eines Grundstückes im Erbwege kann nicht als Veräußerung iSd § 4 Abs 2 GrEStG 1955 angesehen werden. Die Steuerfreiheit geht erst verloren, wenn der Erbe innerhalb von acht Jahren, gerechnet vom Erwerb des Erblassers an, den beg... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Auf Grund des Kaufvertrages vom 14. Dezember 1983 hatten die beschwerdeführenden Ehegatten je zur Hälfte den Anspruch auf Übereignung eines Grundstückes erworben. In der gemäß § 18 GrEStG 1955 erstatteten Abgabenerklärung vom 20. Dezember 1983 hatten sie Grunderwerbsteuerbefreiung wegen Errichtung einer Arbeiterwohnstätte beantragt. In Entsprechung des an die Beschwerdeführer gerichteten Ersuchens des ... mehr lesen...
Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung wies die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (in der Folge: belangte Behörde) die Berufung der Beschwerdeführerin - eines gemeinnützigen Bauträgers im Sinne des § 4 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) - gegen den gegenüber der Beschwerdeführerin für einen - in der Folge noch näher darzustellenden - Kaufvertrag im Sinne des § 1 Abs. 1 Z. 1 GrEStG Grunderwerbsteuer mit einem Betrag... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z1 lita;
Rechtssatz: Wurde mit mehreren Rechtsvorgängen (hier: mit zwei Kaufverträgen) ein einheitlicher Zweck verfolgt, so ist bei jedem einzelnen Rechtsvorgang iSd § 4 Abs 1 Z 1 lit a GrEStG 1955 die Beurteilung auf den Gesamtzweck abzustellen (Hinweis E VS 29.9.1977, 1652/74, VwSlg 5167 F/1977). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z9;WFG 1984 §2 Z7;
Rechtssatz: Die Bodenfläche eines Wintergartens (dieser Begriff ist seit langem - auch im allgemeinen Sprachgebrauch - im wesentlichen unumstritten) zählt zur Wohnnutzfläche. Im Beschwerdefall handelt es sich nach der Beschreibung des AbgPfl um einen Raum, der zwei Außenmauern, doppelverglaste Fe... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1;WFG 1968 §1;WFG 1984 §1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/01/18 89/16/0115 1 Stammrechtssatz Die Förderung zur Errichtung einer Wohnstätte nach dem WFG 1968 oder nach dem WFG 1984 ist ohne rechtliche Bedeutung für die besondere Ausnahme von der Besteuerung nach § 4 Abs 1 GrEStG 1955 (Hinweis E 28.6.1989, 89/16/0095). ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/06 Verkehrsteuern98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1;WGGDV 1940 §10;
Rechtssatz: Die WGGDV steht für den Bereich des GrEStG weiterhin in Geltung (Hinweis auf VwGH E 15.12.1983, 83/16/0014 sowie VfGH E 6.3.1985, G 140-143/84, VfSlg 10385/1985, mit dem er einige Worte des § 10 Abs 2 WGGDV als verfassungswidrig aufgeho... mehr lesen...