RS Vwgh 1993/6/3 92/16/0074

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Veröffentlicht am 03.06.1993
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3;
GrEStG 1955 §4 Abs2;

Rechtssatz

Der im § 4 Abs 1 Z 3 GrEStG 1955 begünstigte Zweck (Schaffung eines Wohnhauses, Begründung von Wohnungseigentum unabhängig von der Größe und Ausstattung) wird von § 4 Abs 2 zweiter Satz GrEStG 1955 nicht erfaßt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160074.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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