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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Ebenso wie Kellerräume, die ihrer Ausstattung nach für Wohnzwecke geeignet sind und zB von Mietern bewohnt werden zur Wohnnutzfläche gerechnet werden (Hinweis E 25.6.1992, 91/16/0064, 0065), hat dies auch für Kellerräume zu gelten, die als Büro verwendet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160020.X02Im RIS seit
20.11.2000