Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2;WFG 1984 §2 Z3;
Rechtssatz: Gelangt man nach der Eingangstüre in den Windfang, von dort zum einzigen im Erdgeschoß befindlichen WC, zu einem Gang zu Wohnräumlichkeiten und zum Arbeitsraum, so besteht kein Zweifel am Vorliegen eines einheitlichen Wohnungsverbandes. Von einer abgemauerten, nicht zugänglichen Teilfläche ei... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Ist der Erwerber an ein bestimmtes, durch Planung des Verkäufers oder eines mit diesem zusammenarbeitenden Organisators vorgegebenes Gebäude gebunden, dann ist ein Kauf eines Grundstückes mit - herzustellendem - Gebäude anzunehmen, selbst wenn über diese Herstellung ein gesonderter Werkvertrag abgeschlossen wird (Hinw... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Für die Beurteilung, ob der Erwerber einer Liegenschaft als Schaffender (Bauherr) des darauf zu errichtenden Gebäudes anzusehen ist, ist der Zustand des Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden SOLL; das muß nicht notwendig der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebene Zustand sein. Gegenstand eines K... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2;WFG 1984 §2 Z3;
Rechtssatz: Es entspricht der stRsp des VwGH, daß ein Windfang, der sich in einem abgeschlossenen Wohnungsverband befindet, der Wohnnutzfläche zuzurechnen ist; unter einem Windfang ist ein Vorraum zu verstehen, dessen Zweck darin besteht, die Wohnräume vor Wind, aufgewirbeltem Laub, Regen, Schnee und Käl... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Das preisliche Risiko der Bauherstellung wird nicht vom Erwerber eines Gebäudes zu einem "Fixpreis" getragen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993160017.X04 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bemessungrundlage der Grunderwerbsteuer ist der Wert der Gesellschaftsrechte, nicht der Wert des Betriebsvermögens. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994160068.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Die Steuerfreiheit eines Erwerbsvorganges nach § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 tritt nur ein, wenn der Erwerber die Arbeiterwohnstätte selbst geschaffen hat (Hinweis E VS 24.5.1971, 1251/69, VwSlg 4234 F/1971, E VS 14.9.1972, 1741/71, VwSlg 4425 F/1972). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:199... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Das Risiko, daß der Eigentümer der zu bebauenden Liegenschaft infolge einer Insolvenz während der Bauführung den Bau durch Aufbringung eigener Mittel fortsetzen muß, ist kein typisches Baurisiko, welches über die Frage, wer als Bauherr anzusehen ist, Aufschluß geben könnte (Hinweis E 27.1.1978, 2078/76). European Cas... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §198;BAO §20;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §17;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Soweit die Abgabepflichtige (Verkäuferin des Grundstücks) meint, sie hätte bei einer Ermessensabwägung iSd § 20 BAO nicht zur Abgabenleistung herangezogen werden dürfen, ist ihr entgegenzuhalten, daß eine Zustellung eines Grunderwerbsteuerbescheides a... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern98/01 Wohnbauförderung
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;WFG 1968 §2 Abs1 Z3;WFG 1984 §2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/18 94/16/0179 1 Stammrechtssatz § 4 Abs 1 Z 2 lit a GrEStG 1955 ist auf objektive Merkmale abgestellt. Für die Beurteilung des Begriffes einer Arbeiterwohnstätte im Sinne der genannten Gesetzesstelle kommt es auf die Förderungswürdigkeit und die soz... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §4 Abs1;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §17;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Unzutreffend ist die Rechtsmeinung, daß das Bestehen eines Gesamtschuldverhältnisses erst ab Kenntnisnahme der Behörde von der Nichterfüllung des begünstigten Zweckes nach § 4 GrEStG 1955 "denkbar" ist. Ebensoweni... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bei Einbringung von Liegenschaften in eine neu gegründete Aktiengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen ist die Grunderwerbsteuer nach dem Wert der Gegenleistung zu berechnen (Hinweis E 20.6.1990, 89/16/0101). Diese Auffassung hat auch für den Fall der Einbringung von Liegenschaften in eine neu zu gründende Per... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, dem ihr angeschlossenen "Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag" vom 4. Jänner 1995 und dem angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem genannten Kaufvertrag erwarb der Beschwerdeführer von der I. GmbH 121/1111 Anteile der Liegenschaft EZ 2835 Grundbuch I. In der Vertragsurkunde ist auszugsweise ausgeführt: "III. Der zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich festgesetzte Kaufpreis beträgt pauschal ... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Beschwerde wurde über das Vermögen des Wolfgang W. am 16. Juni 1993 der Konkurs eröffnet. Der Gemeinschuldner hatte mit Kaufvertrag vom 6. Dezember 1985 die Liegenschaft EZ 1550 Grundbuch Z erworben und gegenüber dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern beantragt, den Erwerbsvorgang im Sinne der Bestimmung des § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a GrEStG 1955 zur Errichtung einer Arbeiterwohnstätte von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Nach Ablauf von acht Jahren gab Wo... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;GrEStG 1955 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Absicht, den begünstigten Zweck zu erfüllen, ist vorerst nur ein Willensentschluß. Solche Willensentschlüsse sind zunächst keine beweisbaren Tatsachen, sondern nur das Ergebnis eines Denkvorganges. Sie werden erst dann zu einer - auch steuerlich erheblichen - Tatsache, wenn der Willensentschluß durch eine Willenserkl... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §914;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/28 93/16/0122 2 Stammrechtssatz Ist der Inhalt eines Kaufvertrages der Erwerb eines Anteiles an einem Grundstück, auf dem der Verkäufer ein Wohnhaus schaffen sollte, dann entspricht es dem Gesetz, der Bemessungsrundlage auch die ante... mehr lesen...
Die N-AG als übertragende Gesellschaft und die N-Holding AG als Nachfolgeunternehmerin gemäß § 2 des Umwandlungsgesetzes (UmwG), BGBl. Nr. 187/1954 idgF, schlossen am 27. Oktober 1989 folgenden (auszugsweise wiedergegebenen) Übertragungsvertrag: "1. In der außerordentlichen Hauptversammlung der N-AG vom 27. Oktober 1989 wurde beschlossen, die Gesellschaft durch Übertragung auf die Hauptgesellschafterin, die N-Holding AG, als Nachfolgeunternehmerin nach den Vorschriften des Umwandl... mehr lesen...
Anläßlich einer Kapitalverkehrsteuerprüfung am 5. Juli 1991 fand das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im folgenden: Finanzamt) eine von beiden Vertragsteilen unterfertigte Vereinbarung zwischen der "K"-Aktiengesellschaft für Werkzeug- und Metallindustrie und der Beschwerdeführerin vom 6. April 1988 vor. Diese Vereinbarung lautet auszugsweise (S = Beschwerdeführerin, K = K-AG): "Inhaltsverzeichnis: Artikel 1: Definitionen 2: Präambel 3: Verkauf d... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;UmwG 1954 §1;
Rechtssatz: Der Verzicht auf Gesellschaftsrechte an der übertragenden Gesellschaft im Falle einer Umwandlung nach dem UmwandlungsG ist Teil der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (Hinweis E 18.11.1993, 92/16/0179 bis 0185). Der erklärte Verzicht des Erwerbers auf ein Recht, das... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/18 92/16/0179 4 Stammrechtssatz Was als Gegenleistung zu verstehen ist, wird im § 5 GrEStG 1987 nicht erschöpfend aufgezählt (Hinweis E 15.4.1993, 93/16/0056; E 20.6.1990, 89/16/0101). Der Begriff der Gegenleistung im Sinne des § 4 Abs 1 GrEStG 1987 ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §10;GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wird für ein Grundstück und rechtlich selbständige Sachen (also kein Zubehör) ein Gesamtpreis vereinbart, ist stets eine Aufteilung vorzunehmen, wobei der Gesamtpreis nach dem Verhältnis aufzuteilen ist, in dem der Wert des Grunsdtrückes zum Wert der beweglichen Sache steht. Zur Ermittlung des ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §4 Abs1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;UmwG 1954 §1 Abs1;UmwG 1954 §2;
Rechtssatz: Leistungen verlieren durch ihre Erbringung an Dritte nicht ihren Charakter als Gegenleistung, wenn sie für den Erwerb der Grundstücke erbracht werden. Die vertragliche Übernahme von Leistungen, sei es gegenüber dem Vertragspartner oder einem Dritten durch... mehr lesen...
Mit dem unter Zl. 94/16/0159 angefochtenen, im dritten Rechtsgang erlassenen Bescheid vom 31. Mai 1994 - im ersten Rechtsgang wurde die damals angefochtene Berufungsentscheidung vom 7. Februar 1992 mit Erkenntnis vom 17. Dezember 1992, Zlen. 92/16/0056, 0057, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben und im zweiten Rechtsgang erfolgte mit Beschluß vom 17. Februar 1994, Zl. 93/16/0172, die Gegenstandsloserklärung der Beschwerde und Einstellung des ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1002;ABGB §825;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0160 Besprechung in:AnwBl 1996/1, S 13 - 17;
Rechtssatz: Soweit im Falle der Fassung eines Beschlusses zur Errichtung von Wohneinheiten ein vertretungs... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0160 Besprechung in: AnwBl 1996/1, S 13 - 17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0069 1 Stammrechtssatz Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum ver... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §914;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0160 Besprechung in:AnwBl 1996/1, S 13 - 17;
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0085, 0086) sind von mehreren Beteiligten getrennt... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0160 Besprechung in:AnwBl 1996/1, S 13 - 17;
Rechtssatz: Haben sich Kaufinteressenten vor dem Erwerb der Liegenschaftsanteile zu einem gemeinsamen Baubeschluß zusammengefunden, noch bevor ein Käufer für eine bestimmte Wohnung des zu err... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0160 Besprechung in: AnwBl 1996/1, S 13 - 17;
Rechtssatz: Von einer Miteigentümergemeinschaft kann erst dann gesprochen werden, wenn Personen Miteigentümer geworden sind. Solange diesen Personen Miteigentum nicht eingerä... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/16/0160 Besprechung in:AnwBl 1/1986, S 13 - 17; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0102 E 19. Mai 1988 RS 4 Stammrechtssatz Der Frage, wer Schaffender oder Bauherr ist, kommt zentrale Bedeutung zu. Bei der Ermittlung der Gegenl... mehr lesen...
Auf Grund eines Einreichplanes zur Errichtung eines Wohnhauses mit sieben Wohnungen in Wien, S.-Straße 126, vom 21. Juni 1979 erging an den Bauwerber Dipl.-Ing. Norbert K. (gleichzeitig Planverfasser) am 17. März 1980 ein Bescheid des Magistrates der Stadt Wien über die Erteilung der Baubewilligung. Mit einem an die W. GmbH "als Bauwerber und Grundeigentümer" ergangenen Bescheid vom 6. April 1984 wurde auf Grund eines von Dipl.-Ing. K. verfaßten Auswechslungsplanes eine Änderung der B... mehr lesen...