RS Vwgh 1994/1/19 90/16/0173

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1994
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Index

32/06 Verkehrsteuern
98/01 Wohnbauförderung

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;
WFG 1968 §2 Abs1 Z9;
WFG 1984 §2 Z7;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0174

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/25 89/16/0001 3

Stammrechtssatz

Loggien (zumindest fünfseitig umbaute Räume mit einer freien Öffnung, die nicht über die Baufluchtlinie vorragen), zählen zur Wohnnutzfläche (Hinweis E 15.12.1988, 88/16/0046, 0060).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990160173.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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