RS Vwgh 1993/6/3 92/16/0073

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Veröffentlicht am 03.06.1993
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/17 92/16/0058 2

Stammrechtssatz

Ob ein Grundstückserwerb der Errichtung von Arbeiterwohnstätten im Sinne des GrEStG 1955 dient oder nicht, hängt bei einem Mehrwohnungshaus unter anderem auch davon ab, ob auf dem betreffenden Grundstück entweder zur Gänze oder doch zum überwiegenden Teil Arbeiterwohnstätten errichtet werden. Ein Erwerbsvorgang kann nicht in einen steuerfreien und steuerpflichtigen Teil aufgespalten werden

(Hinweis E 26.6.1986, 86/16/0066).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160073.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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