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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;Rechtssatz
Ein nicht gewerblichen Zwecken dienender Büroraum, der über die im Tiefgeschoß liegende Diele mit der Erdgeschoßwohnung verbunden ist und über einen eigenen Zugang verfügt, ist zur Fläche der Erdgeschoßwohnung dazuzurechnen (Hinweis E 18.10.1984, 82/16/0167).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992160020.X03Im RIS seit
20.11.2000