RS Vwgh 1993/9/9 92/16/0020

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Veröffentlicht am 09.09.1993
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita;

Rechtssatz

Ein nicht gewerblichen Zwecken dienender Büroraum, der über die im Tiefgeschoß liegende Diele mit der Erdgeschoßwohnung verbunden ist und über einen eigenen Zugang verfügt, ist zur Fläche der Erdgeschoßwohnung dazuzurechnen (Hinweis E 18.10.1984, 82/16/0167).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992160020.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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