RS Vwgh 1993/4/15 93/16/0056

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Veröffentlicht am 15.04.1993
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §4 Abs1;
GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Der Grunderwerbsteuer unterliegen keineswegs lediglich Rechtsgeschäfte, bei denen eine Gegenleistung vorliegt, die zu einer "Vermehrung des Vermögens" des Übergebers bzw zu einer "Verminderung des Vermögens" des Übernehmers des Grundstückes führt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993160056.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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