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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Der Grunderwerbsteuer unterliegen keineswegs lediglich Rechtsgeschäfte, bei denen eine Gegenleistung vorliegt, die zu einer "Vermehrung des Vermögens" des Übergebers bzw zu einer "Verminderung des Vermögens" des Übernehmers des Grundstückes führt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993160056.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.12.2013