RS UVS Kärnten 1998/06/23 KUVS-720/3/98

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Veröffentlicht am 23.06.1998
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Rechtssatz

Bescheinigt der Beschuldigte im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat, daß er für den abgegrenzten Bereich einer Geschäftsfiliale einen anderen förmlich, mit dessen Zustimmung, zum verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 VStG bestellte, ist der Beschuldigte vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf der Verletzung des Lebensmittelrechts exkulpiert.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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