Bescheinigt der Beschuldigte im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat, daß er für den abgegrenzten Bereich einer Geschäftsfiliale einen anderen förmlich, mit dessen Zustimmung, zum verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 VStG bestellte, ist der Beschuldigte vom verwaltungsstrafrechtlichen Vorwurf der Verletzung des Lebensmittelrechts exkulpiert.