Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber aufgrund der Vorstellung gegen den Mandatsbescheid vom 7.4.2004, Zahl:VK7-FSE-149/1-2004, in Bestätigung desselben die Lenkberechtigung für die Klassen A und B für die Dauer von acht Monaten gerechnet ab dem Tag der Bescheidzustellung gemäß § 24 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 sowie § 26 Abs. 2 FSG entzogen. Zusätzlich wurde dem Berufungswerber das Lenken von Motorfahrrädern, vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen und Invalidenkraftfahrzeugen bis ... mehr lesen...
Rechtssatz: Befindet sich ein Täter bei ?Trinkbeginn? bereits im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit, so fällt ihm der objektiv strafbare Tatbestand des § 83 Sicherheitspolizeigesetz mangels Verschulden nicht zur Last. Damit liegt aber auch eine bestimmte Tatsache iSd § 7 Abs 3 Z 1 Führerscheingesetz nicht vor. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 13.12.2005, Zahl: 2005/11/0185-6, womit der Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 30.8.2005, Zahl: xxxx-828/7/20... mehr lesen...
Der Berufungswerber ist als Lenker eines Fahrrades wegen mehrerer am 13.4.2003, 21.25 Uhr begangener Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften sowie wegen der anschließender Verweigerung einer Alkomatuntersuchung bestraft worden. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautet: "Sie haben am 13.4.03 ein Fahrrad gelenkt und um 21.25 Uhr in Wien, P-Str. 1.) sind nicht am äußerst rechten Fahrbahnrand, sondern sind mitten auf der Fahrbahn der P-Str. in Schlangenlinien gefahren, 2.) die durch ein Org... mehr lesen...
Rechtssatz: Mangelnde Zurechnungsfähigkeit einer Person im Sinne des § 3 Abs 1 VStG ist dem ersten Anschein nach dann zu verneinen, wenn sie in der Lage ist, eine längere Strecke auf dem Fahrrad ohne Unfall zurückzulegen, auf polizeiliches Befragen sinnvoll zu antworten und zielgerichtet zu handeln, etwa ihren Reisepass in ihrer Wohnung ohne große Schwierigkeiten zu finden. mehr lesen...
Rechtssatz: Im Verwaltungsstrafverfahren wird die Bestimmung des § 3 Abs 2 VStG durch § 35 StGB insoferne modifiziert, als die durch eine auf ?selbstverschuldete Trunkenheit" zurückzuführende Bewusstseinsstörung verminderte Zurechnungsfähigkeit eines Täters bei der Strafbemessung dann als mildernd zu berücksichtigen ist, wenn die dadurch bedingte Herabsetzung seiner Zurechnungsfähigkeit auch durch den Vorwurf der Verwendung des ?berauschenden Mittels" den Umständen nach nicht aufgewogen wi... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine auf ?selbstverschuldete Trunkenheit" im Sinne des § 3 Abs 2 VStG zurückzuführende Verminderung der Zurechnungsfähigkeit eines Täters wirkt dann nicht als mildernd, wenn der Vorwurf des vorangegangenen Genusses oder Gebrauchs des berauschenden Mittels die dadurch im Tatzeitpunkt bewirkte Herabsetzung seiner Zurechnungsfähigkeit auf- oder überwiegt. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine auf den Gebrauch (Missbrauch) von Medikamenten zurückzuführende ?Bewusstseinsstörung" ist nach § 3 Abs 2 VStG im Zusammenhalt mit der gemäß § 19 Abs 2 VStG im Verwaltungsstrafverfahren anwendbaren Bestimmung des § 35 StGB zu beurteilen. mehr lesen...
Rechtssatz: Leidet eine Person, deren Zurechnungsfähigkeit aufgrund ihres situationsbezogen angepassten Verhaltens grundsätzlich anzunehmen ist, an einer Mehrzahl, zum Teil schwerwiegender Erkrankungen (Depression, Atemwegserkrankung COPD, HIV-Erkrankung sowie Gesichtslähmung), wogegen sie eine Vielzahl von Medikamenten einnimmt und die Einnahme weiterer behauptet, ist ihre Zurechnungsfähigkeit durch das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen, gegebenenfalls aus dem psychiatrischen... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Beschuldigter, der sich darauf beruft, durch die Einnahme von Medikamenten nicht in der Lage zu sein, die verletzten Verwaltungsvorschriften einzuhalten, beruft sich auf Bewusstseinsstörung im Sinne des § 3 Abs 1 VStG. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Strafbarkeitsausschluss nach § 3 Abs. 1 VStG kommt zur Anwendung, wenn im Berufungsverfahren erwiesen wird, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt in einem psychischen Zustand, der ordnungsgemäßes bzw. erwartetes soziales Handeln nicht zugelassen hat, befand und er daher nicht in der Lage war, die Bedeutung und Tragweite seines Handelns und der sich daraus ergebenden Konsequenzen zu erkennen, zu verstehen und sich den diesbezüglichen Anforderungen entsprechend zu verhalten.... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 05.11.1999 um 21.45 Uhr als Lenker des Motorfahrrades I. in I., Parkplatz, das Mofa gelenkt, obwohl die angebrachte Begutachtungsplakette derart beschädigt war, dass nur mehr das Kennzeichen abgelesen werden konnte, obwohl nur ein nachgemachtes Kennzeichen angebracht war, geschrien und dadurch ungebührlicher Weise störenden Lärm erregt, welcher vermeidbar gewesen wäre, unmittelbar danach trotz vorausgeg... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein sogenannter "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei einer gravierenden psychischen Ausnahmesituation das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen. Einem dispositionsfähig gebliebenen Unfallsbeteiligten ist trotz eines sogenannten Unfallschocks (manchmal auch als "Unfallschreck" zitiert) in Verbindung mit einer begreiflichen affektiven Erschütterung pflichtgemäßes Verhalten zumutbar, zumal von einem Kraftfahrer, welcher die Risken eine... mehr lesen...
Rechtssatz: Befindet sich die Beschuldigte nach einem Verkehrsunfall zum Zeitpunkt der Befragung durch den Gendarmeriebeamten nach dem Führerschein in einer posttraumatischen Bewußtseinsstörung, so ist sie von der Verantwortlichkeit nach § 102 Abs 5 lit a KFG exkulpiert (Einstellung des Verfahrens). mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er sei "am 6.5.1995 um 14.25 Uhr stark alkoholisiert auf dem Gehsteig in unmittelbarer Nähe des Einganges zur Raiffeisenbank in V., C.v.H.-str. 5, gelegen und habe dadurch den öffentlichen Anstand verletzt. Das angeführte Verhalten widerspricht der herrschenden Sitte und hat die allgemein anerkannten Grundsätze der Schicklichkeit in der Öffentlichkeit verletzt" und habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 1 erster... mehr lesen...
Rechtssatz: § 83 Abs 1 SPG ist heranzuziehen, wenn sich jemand in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzt und in diesem Zustand den Tatbestand einer Verwaltungsübertretung - im konkreten Fall die des § 1 erster Fall Stmk. LGBl. 158/75 - verwirklicht. So war dem Berufungswerber eine Anstandsverletzung wegen Liegens auf dem Gehsteig in stark alkoholisiertem Zustand vorgehalten worden; jedoch hatte dies in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzus... mehr lesen...
Rechtssatz: Erleidet der Beschuldigte bei einem Verkehrsunfall eine Gehirnerschütterung, eine Abschürfung und einen Bluterguß an der Stirne, eine Drehverletzung der Halswirbelsäule und eine Prellung der linken Brustseite, so ergibt sich aus der Drehverletzung der Halswirbelsäule eine massive Schädelprellung und eine starke Gehirnerschütterung. Verletzungen dieser Art führen zu einer Bewußtseinstrübung in der Zeit nach dem Unfall mit gelegentlichen, oft nur Sekunden dauernden Bewußtlosigkei... mehr lesen...
Rechtssatz: Stellt sich im Zuge des Berufungsverfahrens vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat nach Durchführung des Sachverständigenbeweises heraus, daß der Beschuldigte zur Zeit der Tat wegen Bewußtseinsstörung, wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit oder wegen Geistesschwäche unfähig ist, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder dieser Einsicht gemäß zu handeln, so ist das Verwaltungsstrafverfahren einzustellen und das zuständige Bezirksgericht von diesem Verfahrensergebnis, unter ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein sogenannter "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei einer gravierenden psychischen Ausnahmesituation das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen. Einem dispositionsfähig gebliebenen Unfallsbeteiligten ist trotz des sogenannten Unfallschocks in Verbindung mit einer begreiflichen affektiven Erschütterung pflichtgemäßes Verhalten zumutbar, zumal von einem Kraftfahrer, welcher die Risken einer Teilnahme am Straßenverkehr auf sich nimmt, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der begründeten Aufforderung sich Blut abnehmen zu lassen, weil der Beschuldigte in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand einen Verkehrsunfall verursachte, kann sich der Beschuldigte, bei dem die Zurechnungsfähigkeit ausschließende
Gründe: nicht vorliegen, nicht mit dem Hinweis entziehen, ... "er habe Angst vor Spritzen und könne Blut nicht sehen". mehr lesen...
Rechtssatz: Leidet der Beschuldigte bereits seit Jahren an einer rec.Psychose und wurde er ca fünf Tage vor der Begehung der Verwaltungsübertretung aus der letzten stationären Behandlung nicht geheilt sondern nur gebessert entlassen und konsumierte der Beschuldigte vor der Tat auch noch Alkohol, so ist davon auszugehen, daß er aufgrund seines Geisteszustandes zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat unfähig war, das Unerlaubte der Tat einzusehen (fehlende Diskretionsfähigkeit) und er a... mehr lesen...
Rechtssatz: Sog. "Erinnerungslücke" über 12 Stunden Dauer medizinisch nicht begründbar, wenn weder eine Gehirnerschütterung noch andere Krankheitsvorgänge vorliegen; vielmehr: "Ganser-Syndrom": Vortäuschung einer psychischen Störung durch Vorbeireden, falsches Handeln und scheinbares Nichtwissen (Pseudodemenz), um sich einer forensischen Beurteilung bzw. Bestrafung zu entziehen. Kein Ausschluß der Zurechnungsfähigkeit. Herabsetzung der verhängten Geldstrafe von 5.000 S auf 3.000 S, wenn bi... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Kardinalsymptom einer Gehirnerschütterung besteht in einer Bewußtseinsstörung, die meist als Bewußtlosigkeit, in seltenen Fällen jedoch auch bloß als eine kurzzeitige Umdämmerung in Erscheinung tritt, d.h. daß der Verletzte für wenige (15 bis 20) Minuten geordnete Handlungen ausführen kann, die aber oft unangemessen sind. Gestützt auf die Gutachten des Amtssachverständigen ist im Zweifel ein derartiger, die Zurechnungsfähigkeit ausschließender Dämmerzustand anzunehemen. Tei... mehr lesen...
Rechtssatz: Diskretions- und Dispositionsfähigkeit nicht ausgeschlossen, wenn der Beschuldigte Verkehrssituationen bewältigt hat, die mit einem automatisierten Dahinfahren nicht bewältigt werden können. Abweisung. mehr lesen...
Rechtssatz: Kehrt der Beschuldigte nach einem Verkehrsunfall, bei welchem er erhebliche Verletzungen erlitten hat, nach Hause zurück, klagt dort gegenüber seiner Gattin über Kopfschmerzen, erbricht danach mehrmals und hat er auch Erinnerungslücken über die Zeit zum und nach dem Unfall, so kann nicht mit der für das Verwaltungsstrafverfahren erforderlichen Sicherheit davon ausgegangen werden, daß bei diesen Symptomen nicht eine Gehirnerschütterung vorlag und sicher der Beschuldigte in einem... mehr lesen...
Rechtssatz: Versteht der Beschuldigte die an ihn gestellten Fragen und äußert er sich gegenüber den erhebenden Beamten im Zuge der Alkotestaufforderung "ob es nicht noch andere Möglichkeiten gebe" so kann daraus noch kein Indiz für das Vorliegen einer Dispositionsunfähigkeit erblickt werden, da anzunehmen ist, daß auf Grund des aktuellen Problems (Alkotestaufforderung) der Beschuldigte sich damit besonders beschäftigt hat. Der Hinweis des Beschuldigten auf ein allfälliges Peitschenschlagsy... mehr lesen...
Rechtssatz: Mangelnde Zurechnungsfähigkeit, wenn die Aufforderung zur Durchführung eines Alkomattestes unmittelbar nach einem durch akute Depressionen ausgelösten Selbstmordversuch erfolgte. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: Verursachte der Beschuldigte einen Verkehrsunfall, wobei er mit seinem Fahrzeug in einen Bach stürzte, sich nicht befreien konnte und das Bachwasser im Fahrzeug lebensgefährlich bis zum Halse steigt, der Beschuldigte gegenüber den bergenden Beamten aggressiv ist und in der Folge an die Unfallgeschehnisse sich nicht mehr erinnern kann, erlitt einen Unfallschock, der nicht nur seine Erinnerungslücke erklärt, sondern nach den Umständen beim Verkehrsunfall und während der Amtshandl... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist schon nach der allgemeinen Lebenserfahrung auszuschließen, daß jemand bloß durch einen "negativen Biorhythmus" völlig gehindert ist, die Verkehrsvorschriften, insbesondere die Verpflichtungen nach einem Verkehrsunfall einzuhalten. Abweisung. mehr lesen...
Rechtssatz: Liegt bei einem Beschuldigten der ordnungsgemäß, gemäß § 5 Abs 2 StVO, zum Alkotest aufgefordert wurde, eine Schädelprellung unter Ausschluß einer Gehirnerschütterung vor, macht der Beschuldigte auch keine sinnwidrigen Handlungen und Äußerungen, und gibt auf Fragen durchwegs sinnvolle Antworten, kann der Beschuldigte die Ablehnung der Vornahme des Alkotests verständlich zum Ausdruck bringen und bringt auch die Vornahme einer Lokalanästhesie keine Einschränkung der Dispositionsf... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein "Unfallsschock" führt nur in besonders gelagerten Fällen und bei einer gravierenden psychischen Ausnahmesituation zur Entschuldbarkeit eines Unterlassens eines pflichtgemäßen Verhaltens (hier Durchführung des Alkotests). Einem dispositionsfähig gebliebenen Unfallsbeteiligten - wie vorliegend - ist trotz eines sogenannten Unfallsschocks, in Verbindung mit einer begreiflichen affektativen Erschütterung, pflichtgemäßes Verhalten zumutbar, zumal von einem Kraftfahrer, welcher d... mehr lesen...