RS UVS Wien 2004/10/12 03/P/34/5554/2003

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Veröffentlicht am 12.10.2004
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Rechtssatz

Ein Beschuldigter, der sich darauf beruft, durch die Einnahme von Medikamenten nicht in der Lage zu sein, die verletzten Verwaltungsvorschriften einzuhalten, beruft sich auf Bewusstseinsstörung im Sinne des § 3 Abs 1 VStG.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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