Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Lenkberechtigung des Berufungswerbers der Klassen A, B, C, E und F mangels Verkehrszuverlässigkeit ab 30.04.2010 (Ende des vorangegangenen Entzuges) bis einschließlich 31.12.2011 gemäß § 24 Abs 1 Z 1 FSG i.V.m. § 7 Abs 2, § 25 Abs 1 und 3 sowie § 35 Abs 1 FSG entzogen und gleichzeitig ausgesprochen, dass für diese Zeit keine neue Lenkberechtigung erteilt werden darf. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung wurde ausgeschlossen und darau... mehr lesen...
Rechtssatz: Als bestimmte Tatsache im Sinne des § 7 Abs 1 FSG gegen die Annahme der Verkehrszuverlässigkeit hat gemäß § 7 Abs 3 Z 1 zu gelten, wenn jemand ein Kraftfahrzeug gelenkt oder in Betrieb genommen hat und hiebei eine Übertretung gemäß § 99 Abs 1 bis 1b StVO 1960 begangen hat, auch wenn die Tat nach § 83 SPG zu beurteilen ist. Gemäß § 83 SPG begeht eine Verwaltungsübertretung, wer sich in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand versetzt und in diesem Zustand ei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 15.9.2006, ****-S-06****, wurde über den Berufungswerber eine Freiheitsstrafe von sechs Wochen verhängt, da er am 14.6.2006 um 17,00 Uhr im Ortsgebiet von M****** auf dem Schanzweg von der L 7104 ? Baumgartner Straße kommend den Pkw mit dem Kennzeichen **-***BD gelenkt hat, obwohl er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden hat und der Alkoholgehalt seiner Atemluft 0,78 mg/l, somit 0,6 mg/l oder meh... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Frage der fehlenden Diskretions- und Dispositionsfähigkeit im Tatzeitpunkt als Folge der Alkoholabhängigkeit ist eine Rechtsfrage, die die Behörde mit Hilfe eines ärztlichen Sachverständigen zu lösen hat. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Tatzeit: 27.02.2007 um 16.10 Uhr Tatort: Gd Musau, B 179, Km 46,700 Fahrzeug: Sattelkraftfahrzeug, Kennzeichen: XY, Anhänger, Kennzeichen: XY 1. Sie haben nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden, nach der Sie keine Ruhezeit genommen haben, keine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten eingelegt; 16.12.2007 2. Sie haben nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden, nach der Sie keine Ruhezeit genommen haben, keine Unterbrechung von mindestens 45 Minuten eingelegt; 21.02.2007 3. Sie haben nach einer Le... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 81 Abs.1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 158/2005, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 218 Euro zu bestrafen, wer durch besonders rücksichtsloses Verhalten die öffentliche Ordnung ungerechtfertigt stört. Anstelle einer Geldstrafe kann bei Vorliegen erschwerender Umstände eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche, im Wiederholungsfall bis zu zwei Wochen verhängt werden. Gemä... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beeinträchtigungen des Beschuldigten infolge der Gehirnerschütterung und der verabreichten Medikamente haben keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Durchführung des Alkotests und auf seine Verwertbarkeit im Verwaltungsstrafverfahren. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass sich der Beschuldigte ja rechtmäßig verhalten hat, indem er mit der Durchführung des Alkotestes einverstanden war und diesen auch durchgeführt hat. Damit hat die Frage der Beeinträchtigungen n... mehr lesen...
Rechtssatz: Zurechnungsunfähigkeit iS des § 3 VStG liegt nicht vor, wenn der Berufungswerber auf die Aufforderung hinsichtlich der Untersuchung der Atemluft antwortet, zuviel getrunken zu haben und auch den Beamten namentlich anspricht. Eine nach Verweigerung des Alkotests durchgeführte Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt führt nicht zum Ergebnis, dass eine Verweigerung nicht vorliegend wäre. Schlagworte Alkohol, Alkotest, Alkotestverweigerung, Zurechnungsunfähigkeit mehr lesen...
Rechtssatz: War der Beschuldigte zur Zeit der Tat wegen Bewusstseinsstörung, wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit ? vorliegend Unterzuckerung des Beschuldigten verbunden mit Lenkunfähigkeit der Reaktionen ? unfähig, das Unerlaubte der Tat einzusehen oder dieser Einsicht gemäß zu handeln, so ist er verwaltungsstrafrechtlich nicht verantwortlich. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Fußgänger, rechtzeitige Benützung der Fahrbahn, Bewusstseinsstörung, Störung der Geistestät... mehr lesen...
Rechtssatz: Ob von einer mangelnden Zurechnungsfähigkeit des Berufungswerbers nach einem Verkehrsunfall, der durch das ins Schleudern kommen seines Fahrzeuges und darauffolgenden Zusammenstoß mit einem zweitbeteiligten Fahrzeuglenker ausgelöst wurde, bei welchem der Berufungswerber eine Schädelprellung und ein Schleudertrauma der Halswirbelsäule sowie der Zweitbeteiligte Prellungen erlitt, ausgegangen werden kann, kann ? wenn Indizien in diese Richtung vorliegen ? nur durch ein medizinis... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde die Berufungswerberin schuldig erkannt, sie habe am 28.8.2001 um 18.40 Uhr in Wien, M-Platz, indem sie herumflaniert sei, wie dies bei Prostituierten üblich sei, 1.) die Prostitution im Gebiet der Stadt Wien angebahnt/ausgeübt, ohne dies persönlich der Behörde gemeldet zu haben, 2.) gewerbsmäßig sexuelle Handlungen am eigenen Körper geduldet oder solche Handlungen an anderen vorgenommen, ohne sich zu Beginn der Tätigkeit einer amtsärztlichen Unte... mehr lesen...
Rechtssatz: Die fehlende Prozessfähigkeit des Adressaten schließt die rechtswirksame Zustellung eines Bescheides selbst dann aus, wenn der Bescheid diesem tatsächlich zugekommen ist (siehe dazu auch VwGH vom 21.6.1957, Slg. A 1294/55 sowie ausführlich OGH vom 29.9.1992, 4 Ob 543/92). Wird aufgrund eines im Berufungsverfahren eingeholten Sachverständigengutachtens als erwiesen festgestellt, dass die Prozessfähigkeit betreffend den gegenständlichen Zustellvorgang nicht vorgelegen ist und las... mehr lesen...
Rechtssatz: Stellt sich im Beweisverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat heraus, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der ihm angelasteten Verwaltungsübertretung nicht in der Lage gewesen ist, Bedeutung und Tragweite seines Handelns und der sich daraus ergebenden Konsequenzen zu erkennen, zu verstehen und sich den diesbezüglichen Anforderungen entsprechend zu verhalten, so ist das Verwaltungsstrafverfahren, vorliegend gemäß § 81 SPG einzustellen. Eine direkte Zustellung einer Strafv... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtssprechung sind die Bestimmungen des § 3 VStG von Amts wegen wahrzunehmen und bildet die Zurechnungsfähigkeit eine unbedingte Voraussetzung der Strafbarkeit. § 3 VStG gilt uneingeschränkt für alle Verwaltungsübertretungen. Die Frage ob der Täter zur Zeit der Tat zurechnungsfähig im Sinne des § 3 Abs 1 VStG war oder seine Zurechnungsfähigkeit im hohen Grad (§ 3 Abs 2 VStG) vermindert war, ist eine Rechtsfrage, die allerdings mit Hilfe eines ärztlichen Sachver... mehr lesen...
Rechtssatz: Beruft sich der Beschuldigte auf mangelnde Zurechnungsfähigkeit im Tatzeitpunkt, so trifft ihn aufgrund der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine Mitwirkungspflicht hinsichtlich der Klärung der in diesem Zusammenhang entstehenden Fragen. Seine (behauptete) mangelnde Dispositionsfähigkeit und Diskretionsfähigkeit bleibt im Berufungsverfahren unbewiesen, wenn er den Ladungen des auf seinen Antrag bestellten neurologischen Sachverständigen nicht Folge leistet. ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber folgendes vorgeworfen: ?Der Beschuldigte Dr. S. hat am 5.1.1999 um 20.25 Uhr in Ibk, Krzg Anichstr. - Bürgerstr. als Lenker des Pkws I- 1) den Führerschein und 2) den Zulassungsschein nicht mitgeführt 3) als ursächlich Beteiligter an einem Verkehrsunfall mit Personen- Sachschaden dadurch nicht an der Sachverhaltsermittlung mitgewirkt, daß er sich vor Abschluß der polizeilichen Unfallsaufnahme aus der Innsbrucker Klinik entfe... mehr lesen...
Rechtssatz: Zeitigt die Atemluftuntersuchung ein Meßergebnis von 0,13 mg/l und 0,15 mg/l und ist nach amtsärztlicher Untersuchung der Beschuldigte trotz Minderalkoholisierung wegen Einnahme von Medikamenten fahruntauglich, verantwortet er die Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO auch dann, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, alle seine Angelegenheiten ohne Gefahr eines Nachteiles für sich selbst zu besorgen, jedoch sich im Bereich der amtsärztlichen Unter... mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Strafbarkeit nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO ist, daß der Proband die an ihn gerichtete Frage bzw Aufforderung zur Durchführung des Alkotests verstanden hat und sich in einem solchen Geisteszustand befindet, der ihn erkennen läßt, welches Verhalten er setzt. Befand sich der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Durchführung des Alkotests aufgrund des vorhergehenden Unfallsgeschehens und seines Schockzustandes nicht in der Lage, die Situ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unfallschreck und die affektive Erschütterung als häufig anzutreffende Reaktion auf einen verschuldeten Unfall bedingen für sich noch keine Zurechnungsunfähigkeit. Nach den Erkenntnissen der ärztlichen Wissenschaft kommt ein die Zurechnungsfähigkeit beeinträchtigender seelischer Ausnahmezustand nach einem Verkehrsunfall infolge Furcht, Bestürzung, Schrecken oder durch den Unfall ausgelöste Verwirrung nur selten vor und erreicht auch selten eine solche Stärke, daß eine die W... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 94 Z11 GewO 1994 wird das Gärtnereigewerbe als Handwerk festgelegt. Zunächst ist die Frage der Gewerbsmäßigkeit zu prüfen. Zur Prüfung dieser Frage ist § 1 GewO heranzuziehen; in dieser Bestimmung ist der Geltungsbereich der Gewerbeordnung 1994 festgelegt. Demnach gilt diese für alle gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten. Eine Tätigkeit wird nach Abs.2 leg.cit. gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betri... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist von der Unzurechnungsfähigkeit des Rechtsmittelwerbers auszugehen, so ist die Verwertung der Ergebnisse der Blutalkoholuntersuchung nur unter der Voraussetzung des § 5 Abs. 6 StVO zulässig; diese war aber im gegenständlichen Fall nicht erfüllt, weil lediglich eine Eigenverletzung des Rechtsmittelwerbers vorlag. Übertretung des § 5 Abs. 1 StVO nicht als erwiesen anzusehen, wenn die medizinische Amtssachverständige aus der klinischen Untersuchung, die eine alkoholisch bedingt... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein sogenannter "Unfallsschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei einer gravierenden psychischen Ausnahmesituation das Unterlassen eines pflichtgemäßen Verhaltens entschuldigen. Einem dispositionsfähig gebliebenen Unfallsbeteiligten ist trotz eines sogenannten Unfallsschocks in Verbindung mit einer begreiflichen affektativen Erschütterung pflichtgemäßes Verhalten zumutbar, zumal von einem Kraftfahrer, welcher die Risiken an der Teilnahme am Straßenverkehr auf sich... mehr lesen...
Rechtssatz: Verabsäumt es der Beschuldigte dafür Sorge zu tragen, daß die häuslich unterrichteten Kinder die Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen vornehmen, handelt er bewußt fahrlässig, weil er bedacht haben mußte, daß er Verwaltungsübertretungen nach dem Schulpflichtgesetz zu verwirklichen in Begriff ist, wenngleich er dieses tatbildmäßige Unrecht auch nicht herbeiführen wollte. Eine moralische bzw sittliche Weltanschauung stellt keinen wie auch immer gearteten Schuldausschließungsgru... mehr lesen...
Rechtssatz: Bloß emotionale Störungen, im besonderen Störungen des Sozialverhaltens, sind - weil es sich hiebei um keine psychischen Erkrankungen handelt - nicht geeignet, die Handlungsfähigkeit herabzusetzen oder das Kritik- und Urteilsvermögen einzuschränken. Stattgabe bezüglich Strafhöhe. mehr lesen...
Über den Beschuldigten wurde mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 2. Juli 1991, Zl xx, gemäß §5 Abs2 StVO 1960 iVm §99 Abs1 litb StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 11.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 246 Stunden) verhängt, weil er am 14.12.1990 um 15,10 Uhr im Gemeindegebiet von G/W auf der V-K-Straße bei der Kreuzung mit der Nstraße gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hierzu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht die Untersuchung seiner Atemluft auf... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist jemand in der Lage, ein Motorfahrrad in Betrieb zu nehmen und zu lenken sowie schlüssige Antworten zu geben, dann liegt jene Bewußtseinstrübung (hier: durch Fieber), die §3 VStG als Schuldausschließungsgrund gelten läßt, nicht vor. mehr lesen...
Rechtssatz: Der Antrag des Beschuldigten auf Einholung eines Sachverständigengutachtens aus dem Fach der Psychiatrie ist dann zurückzuweisen, wenn im Akt bereits ein Gutachten des Amtsarztes vorliegt und der Beschuldigte keine über den Akteninhalt weiter hinausgehende Grundlagen zur Frage der Zurechnungsfähigkeit außer subjektive Angaben, liefert. mehr lesen...
Begründung: Im Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien wird dem Berufungswerber zur Last gelegt, am 15.12.1990 um 15.30 Uhr in Wien, E-gasse als Lenker des PKW W-35 durch Anfahren an ein abgestelltes Fahrzeug, welches dadurch beschädigt wurde, einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und es unterlassen zu haben, 1) an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken, obwohl der Beschuldigte von der Verursachung des Verkehrsunfalles durch Passanten in Kenntnis gesetzt wurde, 2)... mehr lesen...
Rechtssatz: Behauptet ein Lenker Diskretions- und Dispositionsunfähigkeit aufgrund hohen Fiebers und der Einnahme fieberhemmender Medikamente, ohne diese Behauptung durch ärztliche Atteste zu untermauern und steht ihr sein situationsbezogenes Verhalten (hier: Inbetriebnahme und Fahrt mit einem KFZ, Reaktion auf Hupzeichen) entgegen, erscheint die Einholung eines medizinischen Gutachtens hinsichtlich der Diskretions- und Dispositionsfähigkeit zum Tatzeitpunkt unerheblich. Schlagworte V... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt an einer chronisch produktiven paranoid halluzinatorischen Schizophrenie leidet, ist er nicht in der Lage, das Unerlaubte seiner Tat einzusehen oder dieser Einsicht gemäß zu handeln und ist das Verfahren wegen Diskretions- und Dispositionsunfähigkeit des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt wegen Vorliegen eines Schuldausschließungsgrundes gemäß § 45 Abs 1 Z 2 VStG einzustellen. mehr lesen...