RS UVS Kärnten 1993/08/27 KUVS-K1-728/2/93

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Veröffentlicht am 27.08.1993
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Rechtssatz

Ein erstinstanzliches Straferkenntnis, welches über mehrere selbständige Verwaltungsübertretungen abspricht und nur einen Strafausspruch vornimmt, ist wegen des im Verwaltungsstrafverfahren geltenden Kumulationsprinzipes mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit belastet (Einstellung des Verfahrens).

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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