RS Vwgh 1981/9/29 81/11/0023

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Veröffentlicht am 29.09.1981
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Polizeirecht - ProstG
L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung Polizeistrafen Tirol
L40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

LPolG Tir 1976 §19 Abs1 lita
VStG §19

Rechtssatz

Bei der Bemessung der Strafe für die Übertretung des Verbotes der Prostitution nach § 14 lit b LPolG Tir sind in sinngemäßer Anwendung des § 33 Z 2 StGB auch solche Vorstrafen, die über den Täter wegen auf der gleichen schädlichen Neigung beruhender Taten verhängt wurden, unabhängig davon, ob sie auch zur Begründung des Tatbestandsmerkmales der Gewerbsmäßigkeit herangezogen wurden oder nicht, als erschwerend zu werten.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1981110023.X01

Im RIS seit

07.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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