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PolizeirechtNorm
VStG §19Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0775/72 E 18. September 1973 RS 2Stammrechtssatz
Die Behörde verletzt bei der Verhängung einer primären Arreststrafe das Gesetz nicht, wenn sie in der Begründung des angefochtenen Bescheides mit dem Hinweis auf die gleichartige Vorstrafen des Beschwerdeführers die Spezialprävention hinreichend begründet.
Schlagworte
Geldstrafe und ArreststrafeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1975:1974002287.X06Im RIS seit
18.02.2020Zuletzt aktualisiert am
18.02.2020