RS Vwgh 1975/11/25 2287/74

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Veröffentlicht am 25.11.1975
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Index

Polizeirecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0775/72 E 18. September 1973 RS 2

Stammrechtssatz

Die Behörde verletzt bei der Verhängung einer primären Arreststrafe das Gesetz nicht, wenn sie in der Begründung des angefochtenen Bescheides mit dem Hinweis auf die gleichartige Vorstrafen des Beschwerdeführers die Spezialprävention hinreichend begründet.

Schlagworte

Geldstrafe und Arreststrafe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1975:1974002287.X06

Im RIS seit

18.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

18.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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