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Polizeirecht - ProstGNorm
VStG §19Rechtssatz
Dass die Beschwerdeführerin nur gegen den Strafausspruch Berufung erhoben hat, ist nicht als ein einem Geständnis gleichkommender Milderungsgrund zu werten.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1981110023.X02Im RIS seit
07.11.2022Zuletzt aktualisiert am
07.11.2022