Index
Polizeirecht - ProstGNorm
VStG §19Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1221/77 E 20. Februar 1978 RS 2Stammrechtssatz
Hat sich eine Person mehrmals strafbar gemacht, so können es general- und spezialpräventive Rücksichten erlauben, in der jeweils letzten Aburteilung die bereits rechtskräftig verhängten Vorstrafen als erschwerend zu berücksichtigen.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1978:1977001573.X07Im RIS seit
13.06.2022Zuletzt aktualisiert am
18.08.2022