RS Vwgh 1978/6/20 1573/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.1978
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Index

Polizeirecht - ProstG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1221/77 E 20. Februar 1978 RS 2

Stammrechtssatz

Hat sich eine Person mehrmals strafbar gemacht, so können es general- und spezialpräventive Rücksichten erlauben, in der jeweils letzten Aburteilung die bereits rechtskräftig verhängten Vorstrafen als erschwerend zu berücksichtigen.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1977001573.X07

Im RIS seit

13.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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