RS Vwgh 1983/4/20 82/01/0321

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Veröffentlicht am 20.04.1983
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Verwaltungsverfahren - AVG
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0717/75 E 9. Oktober 1975 VwSlg 8894 A/1975 RS 2

Stammrechtssatz

Die Behörde hat unter Abwägung aller mildernden und erschwerenden Umstände die Gründe darzulegen, aus denen sie das Strafausmaß in Ansehung der Tat für angemessen hält.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982010321.X02

Im RIS seit

23.01.2020

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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