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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §51 Abs2;Rechtssatz
Die Verpflichtung, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, enthält auch die Verpflichtung, sich im Regelfall einer ärztlichen Untersuchung zur Erstellung dieses Gutachtens zu unterziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090114.X03Im RIS seit
20.11.2000