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24/01 StrafgesetzbuchNorm
BDG 1979 §91;Rechtssatz
Aus einer allenfalls gegebenen Dienstfähigkeit des beschuldigten Soldaten läßt sich noch nicht die Diskretionsfähigkeit und Dispositionsfähigkeit gemäß § 11 StGB (Hinweis Leukauf-Steininger, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 02te Auflage, Rdn 2 ff zu § 11) zum Zeitpunkt der Tat ableiten. Das Eingeständnis der Tathandlung selbst läßt ebenfalls noch keinen Schluß auf deren Zurechenbarkeit iSd § 11 StGB zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090159.X01Im RIS seit
20.11.2000