RS Vwgh 1994/3/23 93/09/0283

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Veröffentlicht am 23.03.1994
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Index

L24009 Gemeindebedienstete Wien
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §39 Abs2;
BDG 1979 §91;
DO Wr 1966 §61 Abs1;
DO Wr 1966 §61 Abs5;

Rechtssatz

Es ist Pflicht der Disziplinarbehörden, von Amts wegen alle Voraussetzungen für die Strafbarkeit eines von ihnen verfolgten Fehlverhaltens eines Beamten zu ermitteln und festzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090283.X01

Im RIS seit

21.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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