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L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Es ist Pflicht der Disziplinarbehörden, von Amts wegen alle Voraussetzungen für die Strafbarkeit eines von ihnen verfolgten Fehlverhaltens eines Beamten zu ermitteln und festzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090283.X01Im RIS seit
21.03.2001