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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §43 Abs1;Rechtssatz
Eine wahrheitswidrige Meldung eines Beamten über den Grund seiner anhaltenden Dienstverhinderung stellt schon wegen der bewußt falschen Information des Dienstgebers einen Verstoß gegen die Treuepflicht nach § 43 Abs 1 BDG 1979 dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994090111.X02Im RIS seit
20.11.2000