Mit Straferkenntnis vom 24. April 1995 legte die Bezirkshauptmannschaft Liezen dem Beschwerdeführer zur Last, nach den örtlichen Erhebungen der Baubezirksleitung Liezen vom 8. September und 28. Dezember 1994 im Umkreis von 70 m bis 100 m um sein Anwesen gefährlichen Abfall (Autowracks - 2 Stk. Renault R 4 weiß, 1 VW-Käfer braun met., 1 VW-Variant dunkelgrün (Militärfahrzeug), 2 Kühlschränke und einen Lkw mit Tankaufbau) in einer Weise abgelagert zu haben, wodurch die Umwelt über das u... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz95/05 Normen Zeitzählung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;AWG 1990 §2 Abs5;AWG 1990 §39 Abs1 Z2;FestsetzungsV gefährliche Abfälle 1991 §2;ÖNORM S 2101;
Rechtssatz: Zur Feststellung der Verwirklichung des Tatbestandes der Ablagerung gefährlicher Abfälle iSd § 39 Abs 1 lit a Z 2 AWG 1990 sind auf fachkundiger Basis getroffene Feststellungen darüber erford... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 4. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als abfallrechtlicher Geschäftsführer der K.-GesmbH zu verantworten, daß am 19. Mai 1994 die gefährliche Abfallart Trafoöle, Schlüssel Nr. 54106, gesammelt worden sei, ohne daß die hiefür notwendige Erlaubnis des Landeshauptmannes vorgelegen sei. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 15 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsges... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;
Rechtssatz: Ein Vorgang, bei dem ein Unternehmen nur in rechtlicher, nicht aber in tatsächlicher Hinsicht mit dem Abfall in Berührung kommt (hier: eine GmbH hatte auf einem Begleitschein Altöl "für übernommen" erklärt), stellt kein Sammeln oder Behandeln iSd § 15 Abs 1 AWG 1990 dar. European Case Law Ident... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid der BH Feldkirch vom 2. Februar 1995 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der B.-Gesellschaft m.b.H. unterlassen, die der Nummer nach näher bezeichneten Begleitscheine (insgesamt 8) ordnungsgemäß aufzuzeichnen, obwohl er gemäß § 14 des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) in Verbindung mit § 6 d... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AbfallnachweisV 1991 §6 Abs8;AWG 1990 §19 Abs2;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z7;
Rechtssatz: Sowohl § 19 Abs 2 AWG 1990 als auch § 6 Abs 8 AbfallnachweisV stellen auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme und nicht auf den allfälligen Zeitpunkt eines auch vollständigen Vorliegens der Angaben in den jeweiligen Blättern der Begleitscheine ab. European Cas... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AbfallnachweisV 1991 §6 Abs1;AbfallnachweisV 1991 §6 Abs2;AbfallnachweisV 1991 §6 Abs4;AbfallnachweisV 1991 §6 Abs5;AWG 1990 §19 Abs1;AWG 1990 §19 Abs2;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z7;
Rechtssatz: Der Übernehmer (oder der von ihm hiezu Ermächtigte) hat nach § 6 Abs 4 AbfallnachweisV nicht die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben des Begleitscheines, sondern "die ordungsgem... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien (Magistratisches Bezirksamt für den 12. Bezirk) vom 9. Oktober 1995 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe es als Eigentümer der Liegenschaft W., B.-Gasse 29-31, zu verantworten, daß am 1. Juni 1995 auf der genannten Liegenschaft entgegen den Bestimmungen der §§ 17 Abs. 1 und 1 Abs. 3 Z. 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes gefährliche Abfälle und Altöle so gelagert worden seien, daß durch diese Lagerungen die Umwelt über das ... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs3 Z3;AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §2 Abs9;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z2;
Rechtssatz: Die Möglichkeit des Abfließens von durch Regen abgewaschenem Altöl in den öffentlichen Kanal widerspricht § 17 Abs 1 AWG 1990 iVm § 1 Abs 3 Z 3 AWG 1990, ohne daß es darauf ankommt, ob der Boden zwischen der Ölsammelstelle und der Kanaleinmündung flüssigkeitdicht ausgeführt ist. ... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs3 Z3;AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §2 Abs9;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z2;
Rechtssatz: Der Eigentümer einer Liegenschaft, der den Mietern von Kfz-Abstellplätzen durch Aufstellen von Ölsammelfässern die Möglichkeit einer Altölbeseitigung zur Verfügung stellt, ist als Altölsammler iSd § 2 Abs 9 AWG 1990 dazu verpflichtet, für die sachgemäße Lagerung des Altöls zu sorge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §66 Abs4;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z2;VStG §24; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0391/76 E 18. Jänner 1977 VwSlg 9222 A/1977 RS 1(hier durch die Einfügung der Worte "als Altölsammler" in einem Strafbescheid, ergangen nach § 39 Abs 1 lit a Z 2 AWG 1990) Stammrechtssatz § 66 Abs 4 AVG 1950 berechtigt die Berufungsbehörde nicht zur Auswechslung der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. September 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Geschäftsinhaber der Firma Ö zu verantworten, daß diese Firma an einem näher bezeichneten Standort in D am 16. Februar 1995 die Tätigkeit eines Abfallsammlers für Filtertücher, somit für gefährliche Abfälle mit der Schlüsselnummer 58201 ausgeübt habe, ohne im Besitze einer Erlaubnis des Landeshauptmannes gemäß § 15 Abs. 1 des Abfallwirtschaf... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;
Rechtssatz: Die Übernahme von gefährlichen Abfällen, die von der gem § 15 Abs 1 AWG 1990 erteilten Erlaubnis nicht umfaßt sind, erfüllt auch dann den Tatbestand des § 39 Abs 1 lit a Z 1 AWG 1990, wenn sie durch den Mitarbeiter des Besch (des abwesenden Geschäftsinhabers) vorläufig zur Zwischenlagerung und zur späteren Verfügung d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AVG §37;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;VStG §24;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Zu Unrecht wirft der Bf der Behörde vor, sie habe es unterlassen, Untersuchungen über die Organisation seines Betriebes anzustellen. Da es sich bei der Übertretung nach § 39 Abs 1 lit a Z 1 AWG 1990 um ein Ungehorsamsdelikt handelt, hatte der Besch glaubhaft zu machen, daß ihm die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Abwesenheit des Betriebsinhabers (hier: Abfallsammlers) vom Betrieb - sei es wegen eines Krankenhausaufenthaltes, sei es aus anderen Gründen - muß gerechnet werden. Die Möglichkeit einer solchen Abwesenheit ist daher nichts Unvorhersehbares; unvorhersehbar ist lediglich der Zeitpunkt einer... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;VStG §21 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/03/24 92/18/0461 2
(hier: Zur Verhinderung von Übertretungen des AWG 1990) Stammrechtssatz In Fällen, in denen ein geeignetes Maßnahmensystem und Kontrollsystem (hier: zur Verhinderung von Übertretungen der BArbSchV) nicht eingerichtet wurde, kann von einem gering... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Oktober 1995 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 15 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG) die ihm vom Landeshauptmann von Vorarlberg mit Bescheid vom 25. Juni 1990 erteilte, gemäß § 45 Abs. 2 AWG als Erlaubnis nach § 15 Abs. 1 AWG geltende Konzession für das Gewerbe der... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AbfallnachweisV 1991;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §19 Abs2;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z10;BVG Umfassender Umweltschutz;GewO 1973 §356;GewO 1973 §74;GewO 1994 §356;GewO 1994 §74;
Rechtssatz: Die Auffassung, wonach ein Verstoß gegen ein Gesetz zum Schutz der Umwelt iSd § 15 Abs 3 AWG 1990 nur dann vorliege, wenn eine Verwaltungsübertretung dadurch begangen werde... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 21. März 1994 wurde der Beschwerdeführerin vorgeworfen, sie habe "es als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma X-Gesellschaft zu verantworten, daß die Firma X-Gesellschaft im Standort B vom 22. Oktober 1990 bis 11. Juni 1991 die Tätigkeit eines Altölsammlers ausgeübt hat, obwohl diese Firma nicht im Besitz einer Erlaubnis des Landeshauptmannes war". Die Beschwerdeführerin habe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;VStG §21;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Mit der konsenslosen Ausübung der Altölsammeltätigkeit ist den grundlegenden Intentionen des AWG 1990 insbesondere der ordnungsgemäßen Entsorgung der hievon umfaßten Problemstoffe iS eines bestmöglichen Schutzes der Umwelt zuwidergehandelt worden. § 21 VStG erfordert, da... mehr lesen...
Der Beschwerdeschrift und den ihr angeschlossenen Ausfertigungen des angefochtenen ebenso wie des erstinstanzlichen Bescheides sowie der Berufung ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt X (BM) vom 13. Juli 1994 wurde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Alois N. KG es unter anderem zu verantworten habe, daß auf dem Betriebsgelände dieses Unterne... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. April 1995 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG der Sch. GesmbH mit Sitz in W., G.-Gasse 19-21, zu verantworten, daß diese Gesellschaft 1. im Zeitraum 9. April 1993 bis 23. April 1993 in W., O.-Straße 294-296, die Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Verwaltungsübertretung nach § 39 Abs 1 lit a Z 1 AWG 1990 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 VStG. Angesichts des Vorliegens eines solchen Deliktes ist es Sache des Besch, initiativ alles darzulegen, was für seine Verschuldensfreiheit spricht (Hinweis E 21.9.1994, 91/07/0062,... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §17 Abs2;AWG 1990 §39 Abs1 litb Z10;AWG 1990 §39 Abs1 litb Z12;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Wird dem Bf vorgeworfen, er habe es zu vertreten, daß gefährliche aus Abbrucharbeiten resultierende Abfälle entgegen § 17 Abs 1 AWG gelagert und behandelt worden seien, ist als Strafnorm § 39 Abs 1 lit b Z 10 AWG 1990 heranzuzie... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 10. August 1992 erkannte die Bezirkshauptmannschft Schwaz den Beschwerdeführer schuldig, er habe seit Pfingsten 1991 Abbruchmaterial einer Baulichkeit, nämlich seines Hotels "X", unsortiert und nicht in verwertbare sowie nichtverwertbare Materialien getrennt auf dem Gebiet "Bodenalpe" abgelagert und somit eine Verwaltungsübertretung gemäß § 39 Abs. 1 lit. b Z. 12 i.V.m. § 17 Abs. 2 Abfallwirtschaftsgesetzes 1990, BGBl. Nr. 325 (im folgenden: AWG) begangen. Es wurde üb... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §17 Abs2 Z1;AWG 1990 §39 Abs1 litb;VwRallg;
Rechtssatz: Verhältnismäßige Kosten iSd § 17 Abs 2 Z 1 AWG 1990 sind Kosten, die unter Bedachtnahme auf übliche Verwertungskosten unter den konkreten Gegebenheiten gerade noch tragbar erscheinen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993050190.X... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 18. Jänner 1993 wurde dem Beschwerdeführer folgende Tat zur Last gelegt: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma X-GesmbH in den Monaten Oktober, November und Dezember 1991 am Standort S G-Straße 55a, von verschiedenen Firmen Altöl und gefährlichen Abfälle entgegengenommen und damit das Gewerbe "S... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/02 Sonstiges Gewerberecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15;AWG 1990 §3 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;GewO 1973 §248a idF 1988/399;GewO 1973 §366 Abs1 Z1;GewO 1973 §5 Z1;GewRNov 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1995/02/28 93/04/0231 1
(hier: die Ausübung der Tätigkeiten des Sammelns von Altöl und
gefährlichen Abfällen stellt keine Übertretung iSd § 366 Abs 1
Z 1 iZm § 5 Z 1 GewO 1... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Salzburg vom 4. Mai 1992 wurde betreffend den Beschwerdeführer ausgesprochen: "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz zur Vertretung nach außen berufene Organ der Firma X Ges.m.b.H. in den Monaten Oktober, November und Dezember 1991 Aufträge zur Entsorgung gefährlicher Abfälle und von Altöl entgegengenommen, Begleitscheine über die Übernahme dieser Abfälle ausgestellt und dam... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Zwar kann das Sorgetragen iSd § 9 VStG bei größeren Betrieben nicht ausschließlich durch das nach außen vertretungsbefugte Organ persönlich erfolgen. In derartigen Fällen muß allerdings der Organwalter zu seiner wirksamen Entlastung beweisen, daß er es bei der Auswah... mehr lesen...