Index: 50/02 Sonstiges Gewerberecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AltölG §2 Abs1 Z1 lita;AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §21 Abs1 Z1 lita;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z2;FestsetzungsV gefährliche Abfälle 1997 §3 Abs1;FestsetzungsV gefährliche Abfälle 1997 Anl1;
Rechtssatz: Mit "gebrauchte flüssige Mineralölerzeugnisse" ist nicht jeglicher Gebrauch solcher Erzeugnisse gemeint, sondern nur ein üblicher, bestimmungsgemäßer G... mehr lesen...
Index: 50/02 Sonstiges Gewerberecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AltölG §2 Abs1 Z1 lita;AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §21 Abs1 Z1 lita;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z2;FestsetzungsV gefährliche Abfälle 1997 §3 Abs1;FestsetzungsV gefährliche Abfälle 1997 Anl1;
Rechtssatz: Die Verwendung von Dieselöl zu Reinigungszwecken ist keine übliche Verwendung von Dieselöl. Sie kann weder als - bestimmungsgemäßer - Gebrauch noch als... mehr lesen...
Index: 50/02 Sonstiges Gewerberecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AltölG §2 Abs1 Z1 lita;AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §21 Abs1 Z1 lita;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z2;FestsetzungsV gefährliche Abfälle 1997 §3 Abs1;FestsetzungsV gefährliche Abfälle 1997 Anl1;
Rechtssatz: Die Schlüsselnummer 54102 der Anlage 1 zur FestsetzungsV 1997, BGBl II 1997/227, enthält keine Definition des in ihr verwendeten Begriffes "Altöle". Da... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Februar 1997 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe im Zeitraum vom April 1994 bis 18. November 1994 auf seinem Grundstück (Adresse des Grundstücks) Autowracks (in denen sich Altöl befand) entgegengenommen und in weiterer Folge dieses Altöl aus den Altautos abgesaugt und bis zur Entsorgung zwischengelagert. Der Beschwerdeführer habe somit gefährliche Abfälle gesammelt und behandelt, ohne hi... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 7. Jänner 1998 wurde der mitbeteiligten Partei als Vorstandsmitglied und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der ÖAG zur Last gelegt, dass diese Gesellschaft als Sammler und Behandler von Abfällen vom 1. April 1997 bis 7. Juli 1997 entgegen § 6 Abs. 6 Wiener Abfallwirtschaftsgesetz (Wr. AWG), der Behörde die zusammenfassende Aufstellung über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle für das Jahr 1996 nicht vorg... mehr lesen...
Index: L37139 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe WienL82409 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Wien001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §1 Abs3;AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;AWG Wr 1994 §4 Abs9 Z1;AWG Wr 1994 §4 Abs9 Z4;AWG Wr 1994 §47 Abs1 Z3;AWG Wr 1994 §6 Abs6;VwRallg;
Rechtssatz: Die im Wr AWG 1994 verwendeten Begriffe... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 23. Juni 1997 auf der Parzelle Nr. 1714/2 KG M durch die widerrechtliche Ablagerung von Müll (ein Lkw mit weiß lackiertem Führerhaus und einer gelb/orangen Plane mit der Aufschrift "H") Grünland verunreinigt. Er habe dadurch die Verwaltungsübertretung nach § 24 Abs. 1 Z. 1 iVm § 3 Abs. 1 Z. 1 NÖ Naturschutzgesetz, LGBl. Nr. 5500-0 (NSchG) begangen. Es wurde eine Geldstrafe... mehr lesen...
Index: L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz NiederösterreichL55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §17 Abs1 impl;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z2 impl;NatSchG NÖ 1977 §24 Abs1 Z1;NatSchG NÖ 1977 §3 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1999/07/15 99/07/0041 1 (hier: nach § 24 Abs 1 Z 1 in Verbindung mit § 3 Abs1 Z 1 NÖ NatSchG 19... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 2. Februar 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 23. Juni 1997 auf Grundstück 1714/2 der KG Mödling - somit außerhalb einer genehmigten Abfallbehandlungsanlage - ein LKW-Wrack (Marke DAF, weißlackiertes Führerhaus, gelb/orange Plane mit der Aufschrift "Hämmerle"), das mit Schmierfetten verunreinigt und in dem sämtliche Betriebsflüssigkeiten... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z2;
Rechtssatz: Hat der Besch den LKW zu einem Zeitpunkt auf das Grundstück gebracht, zu dem der LKW noch nicht Abfall war, und den Eigentümer zur Abholung des LKW aufgefordert, kann das Vorhandensein des zum Wrack gewordenen LKW gegen den Willen des Besch nicht als Ablagerung durch den Besch angesehen werden. ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte bei der belangten Behörde die Genehmigung eines Sammel- und Verwertungssystems im Sinne des § 7a des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG). Mit dem nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 14. Oktober 1997 erteilte die belangte Behörde die beantragte Genehmigung. Der Spruch: dieses Bescheides hat in den für das verwaltungserichtliche Verfahren wesentlichen Teilen folgenden Wortlaut: "A) Der (beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §39 Abs1 lita Z7;AWG 1990 §7a Abs1;AWG 1990 §7b Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Auflage entspricht nur dann dem § 7b Abs 2 AWG 1990, wenn die Frage, ob ohne diese Auflage die Erfüllung der Systemaufgaben gesichert ist, zu verneinen ist. Der bloße Umstand allein, daß durch diese Auflage der Behörde die Kontrolle der Einhaltung abfallwir... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Juli 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufener handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit Verantwortlicher gemäß § 9 Abs. 1 VStG der L.-GmbH zu vertreten, daß von dieser Gesellschaft am 20. März 1995 in dem von ihr betriebenen Zentrallager bestimmte näher bezeichnete gefährliche Abfälle und Altöle in... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z8;SAG §11 Abs6 idF 1988/376;SAGNov 1988;
Rechtssatz: § 15 Abs 6 AWG 1990 entspricht § 11 Abs 6 SAG idF 1988/376. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zur Sonderabfallgesetz-Novelle 1988 (543 Blg XVII GP, 15) ist davon die Rede, daß für den Zeitraum, in dem im Betrieb kein Geschäftsführer angestellt ist, die Haftung des Betr... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z8;GewO 1973 §248a;GewO 1994 §39 Abs1;
Rechtssatz: Wenn das AWG 1990 den Betriebsinhaber unter Strafdrohung dazu zwingt, unverzüglich nach dem Ausscheiden des abfallrechtlichen Geschäftsführers einen neuen zu bestellen und bereits an die Bestellung und Namhaftmachung gegenüber dem Landeshauptmann die Befugnis zur ... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z8;
Rechtssatz: Dem Betriebsinhaber ist keine "Übergangsfrist" für die Bestellung eines Geschäftsführers eingeräumt; an das Ausscheiden des alten Geschäftsführers hat unmittelbar der Eintritt des neuen anzuschließen. § 15 Abs 6 AWG 1990 sieht allerdings eine "Toleranzfrist" insofern vor, als er das gesetzwidrige Unterbleiben der unve... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs6;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z8;GewO 1994 §39 Abs1;
Rechtssatz: § 39 Abs 1 GewO 1994 gilt sinngemäß für den abfallrechtlichen Geschäftsführer. Sinn und Zweck der Geschäftsführerbestellung ist es daher, daß im Betrieb eine Person vorhanden ist, die entsprechende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten aufweist und dem Gewerbeinhaber sowie der Be... mehr lesen...
Mit dem im Devolutionswege ergangenen Bescheid des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie vom 6. Dezember 1988 war dem Beschwerdeführer gemäß § 11 Abs. 2 des Sonderabfallgesetzes, BGBl. Nr. 186/1983, die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit eines Sonderabfallsammlers und -beseitigers von Abfällen pflanzlicher und tierischer Fettprodukte mit den Schlüsselnummern 12101, 12302, 12303, 12304, 12501, 12503 der ÖNORM S 2100 sowie die Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit eines Sonder... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 10. Oktober 1995 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt: "Sie haben zumindest vom 28. Juli 1993 bis zumindest 22. Dezember 1993 auf dem Grundstück 3/6, KG P., Altautos und Altautoteile, in welchen noch Betriebsmittel enthalten waren, somit gefährliche Abfälle im Sinne des § 2 Abs. 5 AWG außerhalb genehmigter Abfallbehandlungsanlagen abgelagert und teilweise so gelagert, daß eine Beeinträchtigung im Sinne des § 1 A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs4;AWG 1990 §15 Abs8;AWG 1990 §39 Abs1 litb Z8;AWG 1990 §45 Abs2;SAG §11 Abs2;SAG §11 Abs3;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde vom BMUJF in der
Begründung: eines Berufungsbescheides davon ausgegangen, daß ein Verstoß gegen die Auflage des Erlaubniserteilungsbescheides n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §17 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z2;VStG §22;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Eine Handlung, welche nach dem äußeren Anschein zunächst sowohl dem Begriff Ablagern als auch dem Begriff Lagern zugeordnet werden kann, zeigt formal zwar die Erfüllung zweier im § 39 Abs 1 lit a Z 2 AWG 1990 genannten Tatbestände, der Unwert des einen Deliktes ist von d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs4;AWG 1990 §39 Abs1 litb Z8;AWG 1990 §45 Abs2;SAG §11 Abs2;SAG §11 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Bedarf die Anlage nach den in der Auflage zur Erlaubnis genannten Gesetzen keiner Bewilligung, dann kann das Fehlen einer Anlagenbewilligung zufolge der Bewilligungsfreiheit des Anlagenbetriebes keinen Verstoß gegen di... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 9. August 1996 legte die Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis dem Beschwerdeführer zur Last, "zumindest" am 4. Juli 1996 bestimmte bewegliche Sachen, deren Erfassung als gefährliche Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes des Bundes im öffentlichen Interesse geboten sei, weil nur durch ihre ordnungsgemäße Entsorgung die Gefahr von Verunreinigungen der Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus und eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbild... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz95/05 Normen Zeitzählung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;AWG 1990 §2 Abs1;AWG 1990 §2 Abs5;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z2;FestsetzungsV gefährliche Abfälle 1991 §2;ÖNORM S 2101; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/04/08 96/07/0167 1 Stammrechtssatz Zur Feststellung der Verwirklichung des Tatbestandes der Ablagerung gefährlicher Abfälle iSd § 39 Abs... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 26. Juni 1996 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, als Inhaber der Firma G mit dem Standort in F am 28. September 1994 von der Z 519 kg gebrauchte Ölbindematerialien der Schlüsselnummer 54.926, welche gemäß Ö-Norm: S 2101 als gefährlicher Abfall gelten, übernommen zu haben, ohne im Besitz einer hiefür erforderlichen Erlaubnis des Landeshauptmannes für Kärnten gewesen zu sein. Er habe ... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 lita Z1;AWG 1990 §45 Abs2;SAG §14;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1996070161.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Vorarlberg vom 6. Februar 1996 wurde über den Beschwerdeführer als abfallrechtlichen Geschäftsführer der L-Gesellschaft m.b.H. in G "wegen der nicht ordnungsgemäßen Aufzeichnung und Übermittlung der nachfolgend angeführten, beim Landeshauptmann am 25.4.1994, am 10.5.1994 und am 30.5.1994 eingelangten Begleitscheine eine Geldstrafe von 3.000 S, im Uneinbringlichkeitsfall 24 Stunden... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich (LH) vom 26. Juni 1995 wurde ein Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Erlaubnis zum Sammeln gefährlicher Abfälle nach § 15 Abs. 1 des Abfallwirtschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 325/1990 (AWG) mit der Begründung: zurückgewiesen, der Beschwerdeführer habe einen Verbesserungsa... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §15 Abs1;AWG 1990 §15 Abs3;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z4;GewO 1994 §366 Abs1 Z3;GewO 1994 §74 Abs2;GewO 1994 §77 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2 litc;
Rechtssatz: Einer Person, die wegen Übertretung des § 32 Abs 2 lit c WRG, des § 39 Abs 1 lit c Z 4 AWG 1990 und zweimal wegen Übertretung des § 366 Abs 1 Z 3 iVm § 74 ff GewO 1994 bestr... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AbfallnachweisV 1991 §5;AbfallnachweisV 1991 §6;AWG 1990 §14 Abs1;AWG 1990 §39 Abs1 litc Z7;
Rechtssatz: Auf Grund der Ausfüllung eines Begleitscheines, in welchem Gegenstände angeführt sind, von welchen von vornherein nicht ausgeschlossen werden kann, daß sie gefährliche Abfälle iSd AWG sind, und auf Grund der damit erfolgten Erklärung des Meldepflichtigen kann die Behörde... mehr lesen...