RS Vwgh 1996/12/12 96/07/0131

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Veröffentlicht am 12.12.1996
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83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AbfallnachweisV 1991 §6 Abs8;
AWG 1990 §19 Abs2;
AWG 1990 §39 Abs1 litc Z7;

Rechtssatz

Sowohl § 19 Abs 2 AWG 1990 als auch § 6 Abs 8 AbfallnachweisV stellen auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme und nicht auf den allfälligen Zeitpunkt eines auch vollständigen Vorliegens der Angaben in den jeweiligen Blättern der Begleitscheine ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996070131.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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