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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AbfallnachweisV 1991 §6 Abs8;Rechtssatz
Sowohl § 19 Abs 2 AWG 1990 als auch § 6 Abs 8 AbfallnachweisV stellen auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme und nicht auf den allfälligen Zeitpunkt eines auch vollständigen Vorliegens der Angaben in den jeweiligen Blättern der Begleitscheine ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996070131.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
10.10.2010