Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der von der Revisionswerberin (nominell) allein geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf gemäß § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Die Revisionswerberin erkennt selbst, dass Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die schon in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht aber verneint wurden, nach stän... mehr lesen...
Begründung: Das Begehren der Klägerin auf Weitergewährung der Berufsunfähigkeitspension über den 31. 3. 1997 hinaus wurde mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichtes vom 7. 10. 1998, GZ 8 Cgs 254/97g-12, abgewiesen. Am 16. 12. 1998 langte bei der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten ein neuer Antrag der Klägerin auf Zuerkennung der Berufsunfähigkeitspension ein, den die beklagte Partei gemäß § 362 ASVG zurückwies. Am 16. 12. 1998 langte bei der beklagten P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach den Feststellungen der Vorinstanzen ist der am 16. 7. 1953 geborene Kläger, dem unbestritten kein Berufsschutz zukommt, noch in der Lage, leichte Arbeiten in allen Körperhaltungen zu verrichten. Zu vermeiden sind häufiges Bücken, Arbeiten auf Leitern und Gerüsten, Treppensteigen, das Heben und Tragen von Lasten von mehr als 10 kg sowie Kälte- und Nässeexpositionen. Dem Kläger ist nur eine Arbeitszeit von vier Stunden täglich zumutbar, wobei jeweils nach... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit der Revisionswerber die Ausführungen des Berufungsgerichtes zur Beweiswürdigung bekämpft, ist sein Rechtsmittel nicht gesetzmäßig ausgeführt. Die Beweiswürdigung der Vorinstanzen kann vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft werden. Im übrigen hat schon das Berufungsgericht zutreffend darauf verwiesen, daß die vom Kläger in seiner Berufung erhobene Rechtsrüge nicht vom festgestellten Sachverhalt ausging und dah... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von einer - wie im Revisionsrekurs behauptet - uneinheitlichen oder gar fehlenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu den hier anstehenden (als erheblich im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG bezeichneten) Rechtsfragen kann keine Rede sein. Im einzelnen: Von einer - wie im Revisionsrekurs behauptet - uneinheitlichen oder gar fehlenden Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu den hier anstehenden (als erheblich im... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung kann eine in der Berufung nicht enthaltene bzw nicht gesetzmäßig ausgeführte Rechtsrüge in der Revision nicht mehr nachgetragen werden (SSV-NF 1/28; Kodek-Rechberger, ZPO Rz 5 zu § 503; 9 ObA 259/98y; 8 ObA 285/95 ua). Nach ständiger Rechtsprechung kann eine in der Berufung nicht enthaltene bzw nicht gesetzmäßig ausgeführte Rechtsrüge in der Revision nicht mehr nachgetragen werden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO keiner... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Die Revisionswerberin rügt unter diesem Rechtsmittelgrund nur die nicht revisible Beweiswürdigung, wozu auch die Frage der Nichteinholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zählt (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 1 und 3 zu § 503; SSV-NF 7/12 mwN ua). Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit (§ 503 Z 2 und 3 ZPO) liegen nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit (Paragraph 503, Zi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Mangel des Berufungsverfahrens wurde geprüft; er liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Lediglich ergänzend sei darauf hingewiesen, daß das Berufungsgericht entgegen der Ansicht der Revisionswerber in die Behandlung der in der Berufung erhobenen Verfahrensrüge nicht aus rechtlichen Gründen unterlassen, sondern einen Verfahrensmangel erster Instanz, der in mangelnder Anleitung bzw Erörterung mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unter Geltendmachung der Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der unrichtigen rechtlichen Beurteilung werden ausschließlich Verfahrensmängel erster Instanz, die bereits Gegenstand des Berufungsverfahrens waren und vom Berufungsgericht verneint worden sind, wiederholt (Einholung weiterer medizinischer Sachverständigengutachten zum Leistungskalkül). Solche können jedoch im Revisionsverf... mehr lesen...
Norm: ASVG §213aASGG §87
Rechtssatz: Den Versicherten, der den Zuspruch einer Integritätsabgeltung begehrt, trifft keine subjektive Beweispflicht. Wenn es allerdings trotz Aufnahme sämtlicher notwendig erscheinenden Beweise und Zulassung des Anscheinsbeweises nicht gelingen sollte, zu beweisen, daß ein Arbeitsunfall durch die grob fahrlässige Außerachtlassung von Arbeitnehmerschutzvorschriften verursacht wurde, müßte dies im Rahmen der objektiv... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gleiches gilt kraft Größenschlusses auch für die Zurückweisung eines von der zweiten Instanz wegen einer - in Wahrheit nicht vorliegenden - erheblichen Rechtsfrage zugelassenen Rekurses gegen einen Aufhebungsbesch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Überprüfung der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes mit der
Begründung: abgelehnt, daß keine gesetzmäßige (nämlich von den erstrichterlichen Feststellungen ausgehende) Rechtsrüge vorliege. Dies hätte in der Revision als Mangelhaftigkeit des Verfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO bekämpft werden müssen (SSV-NF 5/18 uva). Da solches weder ausdrücklich noch inhaltlich geltend gemacht wird... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . (Angebliche) Mängel erster Instanz, die bereits in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht jedoch verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - nicht mehr in der Revision gerügt werden (Kod... mehr lesen...
Norm: ASGG §87ASVG §175
Rechtssatz: Ereignet sich der Unfall auf eine Art, die geradezu typisch für Unfälle ist, die die Folge der Alkoholbeeinträchtigung des Lenkers sind, so ist dem Sozialversicherungsträger vorerst der Beweis des ersten Anscheins gelungen, daß der Unfall seine Ursache nicht in den üblichen Gefahren des Arbeitsweges hatte, sondern die Folge der Alkoholisierung des Versicherten war. Die objektive Beweislast dafür, daß nicht di... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 19.4.1994 hat die beklagte Partei den Unfall des Klägers vom 26.7.1993 nicht als Arbeitsunfall anerkannt und Leistungen gemäß § 173 ASVG abgelehnt. In der dagegen erhobenen Klage behauptet der Kläger, daß sich der Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstätte zu seinem Wohnort ereignet habe und daher als Arbeitsunfall im Sinne des § 175 Abs 2 Z 1 ASVG anzusehen sei. Mit Bescheid vom 19.4.1994 hat die beklagte Partei den Unfall des Klägers vom 26.7.1993 n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Aktenwidrigkeit nach § 503 Z 3 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Die gerügte Aktenwidrigkeit nach Paragraph 503, Ziffer 3, ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Auf den Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung nach § 503 Z 4 ZPO ist nicht einzugehen, weil e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO keiner
Begründung: .... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Verfahrensmängel liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). Im übrigen können Verfahrensmängel erster Instanz, die im Berufungsverfahren nicht gerügt wurden (hier: Verletzung der Manuduktionspflicht), im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg - erstmalig - geltend gemacht werden (SSV-NF 1/68, 10 ObS 2367/96b). Die geltend gemachten Verfahrensmängel liegen nicht vor (Paragraph 510, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Verfahrens und behauptete Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Verfahrens und behauptete Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO). Nach ständiger Rechtsprechung kann auch in Sozialrechtssachen eine in der Berufung entweder unterlassene oder - wie hier, da nicht v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung In der Berufung wurde der Rechtsmittelgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung zwar benannt, jedoch nicht gesetzmäßig zur Darstellung gebracht. Dieser Rechtsmittelgrund kann nämlich nur dann beachtlich sein, wenn er von den Feststellungen der Tatsacheninstanzen ausgehend dargestellt wird. Die Revision gründet sich ausschließlich auf denselben Anfechtungsgrund. Nach ständiger Rechtsprechung kann allerdings a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerberin hat das Urteil des Erstgerichtes in zweiter Instanz wegen unrichtiger Beweiswürdigung und unrichtiger Tatsachenfeststellung sowie wegen unrichtiger rechtlichter Beurteilung bekämpft. Die Rechtsrüge erschöpfte sich im Hinweis auf eine der Klageführung entgegenstehende Stundungsvereinbarung und war daher - da eine solche Vereinbarung von den Vorinstanzen nicht als erwiesen angenommen wurde - nicht ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 31.1.1966 geborene Andreas R***** ist der Ehegatte der Erstklägerin und Vater der beiden weiteren Kläger. Als bei der Firma Emil H***** GmbH in K***** beschäftigter Zimmererpolier überwachte er am 10.3.1995 den Aufbau eines Dachstuhles bei einem Bauernhaus, wobei er auch selbst Hand anlegen mußte. Da es sich um ein bewohntes Bauernhaus handelte, sollte der Auftrag am selben Tag erledigt werden. Derartige Baustellen, bei denen erhöhter Zeitdruck herrscht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; dies bedarf gemäß § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner weiteren
Begründung: . Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; dies bedarf gemäß Paragraph 510, Absatz 3, dritter Satz ZPO keiner weiteren
Begründung: . Soweit unter Geltendmachung des Revisionsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Auffassung der Revisionswerberin bedurfte es für die Zulässigkeit der Revision keines besonderen Ausspruches das Berufungsgerichtes, weil es sich um eine Sozialrechtssache über eine wiederkehrende Leistung im Sinne des § 46 Abs 3 Z 3 ASGG handelt. Entgegen der Auffassung der Revisionswerberin bedurfte es für die Zulässigkeit der Revision keines besonderen Ausspruches das Berufungsgerichtes, weil es... mehr lesen...
Begründung: Im Scheidungsvergleich vom 22.12.1992 verpflichtete sich der Vater zu einer monatlichen Unterhaltsleistung für den Minderjährigen von S 2.500,-- ab 1.1.1993. Damals gingen die Eltern von einer Bemessungsgrundlage von S 15.000,-- (14 x jährlich) aus. Aufgrund einer abändernden Entscheidung des Rekursgerichtes vom 10.11.1994 (ON 17) wurde die Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1.6.1994 auf S 3.800,-- monatlich erhöht. Nunmehr beantragte das Kind, den Vater zu ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügten Verfahrensmängel liegen nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Die Feststellung oder Nichtfeststellung bestimmter Tatsachen resultiert aus der freien Beweiswürdigung der Vorinstanzen, die vom Obersten Gerichtshof nicht überprüft werden kann. Die Frage, ob außer dem bereits vorliegenden noch ein weiteres (ärztliches) Sachverständigengutachten zu demselben ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Verfahrensmängel erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht bereits verneint hat (wie hier die Einholung eines weiteren medizinischen Gutachtens sowie die Einvernahme dreier Zeugen), können im Revisionsverfahren - auch in Sozialrechtssachen - nicht mehr mit Erfolg geltend gemacht werden (SSV-NF 7/74, 9/40, RZ 1989/16, 1992/57, SZ 62/88, 10 ObS 23/97y uva). Entgegen der Argumentation der Rechtsmittelwe... mehr lesen...