Begründung: Das Erstgericht schlug am 21. Juni 2001 zwei Liegenschaften an zwei Meistbietende um das Meistbot von 4,42 Mio S unter dem Vorbehalt zu, dass der Zuschlag im Falle seiner Genehmigungsbedürftigkeit erst mit der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung oder mit der Erklärung nach § 7 VbgGVG rechtswirksam werde. Mit Beschluss vom folgenden Tag - den Erstehern zugestellt am 27. Juni 2001 - trug die Erstrichterin den Erstehern auf, binnen vierzehn Tagen ab Zustellung der Beschl... mehr lesen...
Begründung: Die rekursgerichtliche Entscheidung wurde dem Vertreter der Antragstellerin am 2. 10. 2001 zugestellt, eine Faxübermittlung des Revisionsrekurses erfolgte am 17. 10. und am 18. 10. langte eine vom Rechtsvertreter unterfertigte Ausfertigung des Revisionsrekurses bei Gericht ein. Rechtliche Beurteilung Zwar sind Eingaben mittels Telefax in analoger Anwendung des § 89 Abs 3 GeoG zulässig und fristenwahrend, wenn sie durch Beibringung einer gleichlau... mehr lesen...
Norm: ZPO §85ZPO §182ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: Das Klagebegehren in eine schlüssige Fassung zu bringen, ist einem rechtskundigen Parteienvertreter insbesondere dann selbst in jener Verhandlungstagsatzung, in der er dazu aufgefordert wurde, zumutbar, wenn er von der beklagten Partei in deren Klagebeantwortung einigermaßen konkret auf die nach deren Ansicht unschlüssige Fassung des Klagebegehrens hingewiesen wurde. Eine Frist zur Verbesserung mus... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesgericht Wels die Klage auf Wiederaufnahme mehrerer bei ihm anhängig gewesener Rechtsmittelverfahren von Amts wegen zurück, weil das eingeleitete Verfahren zur Verbesserung der Klage durch Anwaltsfertigung erfolglos geblieben sei und überdies die Wiederaufnahmsgründe nicht entsprechend konkretisiert worden seien. Rechtliche Beurteilung Der innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellte Antrag des Klä... mehr lesen...
Norm: ZPO §84ZPO §85
Rechtssatz: Auch wenn das Original des Rechtsmittels zur Verbesserung zurückgestellt wurde und nur mehr in Ablichtung vorliegt, ist es nach fruchtlosem Verbesserungsversuch aus Gründen der Klarstellung sinnvoll, über das erhobene Rechtsmittel eine endgültige Entscheidung (Zurückweisung) zu treffen. Entscheidungstexte 10 ObS 258/01s Entscheidungstext OGH 25.09.2001... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 13. Oktober 2000 hat das Erstgericht das Begehren des Klägers auf Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. März 2000 abgewiesen. Innerhalb der Berufungsfrist erhob der unvertretene Kläger eine schriftliche Berufung, die - nach erfolglosem Verbesserungversuch - vom Berufungsgericht mit dem angefochtenen Beschluss vom 10. April 2001 zurückgewiesen wurde. Dieser Beschluss wurde dem Kläger durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesgericht Wels die Klage auf Wiederaufnahme mehrerer bei ihm anhängig gewesener Berufungsverfahren a limine zurück, weil das eingeleitete Verfahren zur Verbesserung der Klage durch Anwaltsfertigung erfolglos geblieben sei und überdies die Wiederaufnahmsgründe nicht entsprechend konkretisiert worden seien. Der innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellte Antrag des Klägers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und unentgeltli... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesgericht Wels die Klage auf Wiederaufnahme mehrerer bei ihm anhängig gewesener Rechtsmittelverfahren von Amts wegen zurück, weil das eingeleitete Verfahren zur Verbesserung der Klage durch Anwaltsfertigung erfolglos geblieben sei und überdies die Wiederaufnahmsgründe nicht entsprechend konkretisiert worden seien. Rechtliche Beurteilung Der innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellte Antrag des Klä... mehr lesen...
Norm: ZPO §27 Abs1ZPO §85ZPO §133 Abs3
Rechtssatz: Die Verletzung der Anwaltspflicht durch die Parteien hat nicht die Nichtigkeit des Verfahrens zur Folge, sondern bewirkt bei schriftlichen Prozesshandlungen deren Zurückstellung zur Verbesserung (bei fristgebundenen Prozesshandlungen die Setzung einer Verbesserungsfrist: § 85 ZPO), bei Tagsatzung zufolge § 133 Abs 3 ZPO die Säumnis der gegen die Anwaltspflicht verstoßenden Partei. ... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Rechtsstreit wurde der Beklagte zunächst von dem von ihm bevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. S***** vertreten. Mit Schriftsatz vom 2. 3. 1999 teilte der Beklagte mit, dass er Dr. S***** die Vollmacht aufgekündigt habe und beantragte die Bewilligung der Verfahrenshilfe samt Beigebung eines Rechtsanwalts, was das Erstgericht mit Beschluss vom 30. 3. 1999 antragsgemäß bewilligte. Zum Verfahrenshelfer wurde der Rechtsanwalt Dr. Z***** bestellt. Dieser B... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte brachte gegen das gegen ihn vom Erstgericht erlassene Versäumungsurteil eine handschriftliche, nicht mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehene Berufung ein. Ein Verbesserungsverfahren blieb erfolglos. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht die Berufung des Beklagten mit der wesentlichen
Begründung: zurück, diese weise trotz Durchführung eines Verbesserungsversuches nicht die Unterschrift eines Rechtsanwaltes auf, die wegen de... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85
Rechtssatz: Es ist ein Verbesserungsverfahren einzuleiten, wenn ein Notar ausdrücklich in Vertretung einer Minderjährigen die Bewilligung eines Adoptionsvertrags beantragte, gegen die abweisliche Entscheidung des Erstgerichts jedoch einen Rekurs erhob, in dem er nicht ausdrücklich auf seine Eigenschaft als Vertreter der Parteien hinwies. Die Zurückweisung des Rekurses deshalb, weil der Notar in eigenem Namen nicht berecht... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Minderjährigen und der Maria Anabel N***** auf Bewilligung des zwischen ihnen am 1. 3. 2000 geschlossenen Adoptionsvertrags ab. Dagegen wurde - unterzeichnet vom Bevollmächtigten der Parteien - Rekurs erhoben und darin beantragt, "die Adoption zuzulassen". Das Rekursgericht wies diesen Rekurs zurück und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der die Parteien des Adoptionsvertrags vertretende Notar ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In einer Ferialsache gemäß § 224 Abs 1 Z 1 ZPO (Wechselstreitigkeit) wurde dem Beklagten das Urteil des Erstgerichtes am 12. 7. 1999 zugestellt. Am 20. 9. 1999 (Postaufgabe), hat der Beklagte die Gewährung der Verfahrenshilfe und Beigebung eines Rechtsanwaltes zur Erhebung der Berufung beantragt; dies wurde ihm mit Beschluss vom 23. 9. 1999 bewilligt. Dem dem Beklagten im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegebenen Rechtsan... mehr lesen...
Begründung: Bei der mündlichen Streitverhandlung vom 8. 10. 1999 schlossen die Parteien einen bedingten Vergleich, dessen Pkt. 7 lautet: "Dieser Vergleich wird rechtswirksam, wenn er nicht von der klagenden Partei mittels Schriftsatzes, bei Gericht einlangend längstens am 4. 11. 1999, widerrufen wird." Am 4. 11. 1999 langte beim Erstgericht ein Schriftsatz des Klägers ein, mit dem der Vergleich widerrufen wird. Dieser Schriftsatz weist jedoch weder eine Unterschrift des Klägers,... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §84 IIZPO §85JN §24
Rechtssatz: Auch im Ablehnungsverfahren müssen schriftliche Rekurse mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehen sein. Daraus folgt, dass eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes noch nicht ergehen kann, weil zuvor gemäß § 78 EO iVm §§ 84, 85 ZPO ein Verbesserungsversuch vorzunehmen gewesen wäre. Zu dessen Nachholung ist der Akt zurückzustellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Oberlandesgericht Linz die Ablehnungsanträge der nunmehrigen Rekurswerberin gegen sämtliche Richter des Landesgerichtes Linz als unschlüssig zurück, weil kein tauglicher Ablehnungsgrund geltend gemacht worden sei. Dagegen erhob diese ausdrücklich Rekurs und beantragte Verfahrenshilfe nach § 63 ZPO zur Ausführung desselben. Im betreffenden Schriftsatz zitiert die Rekurswerberin ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Oberlandesgericht Linz die Ablehnungsanträge der nunmehrigen Rekurswerberin gegen sämtliche Richter des Landesgerichtes Linz als unschlüssig zurück, weil kein tauglicher Ablehnungsgrund geltend gemacht worden sei. Dagegen erhob diese ausdrücklich Rekurs und beantragte Verfahrenshilfe nach § 63 ZPO zur Ausführung desselben. Im betreffenden Schriftsatz zitiert die Rekurswerberin ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte erhob gegen das Urteil des Bezirksgerichts Döbling vom 16. 6. 1999, 6 C 2393/97v-41, Berufung; der Schriftsatz wies keine Unterschrift eines Rechtsanwalts auf. Mit Beschluss vom 30. 6. 1999 trug das Erstgericht dem Beklagten die Verbesserung der Berufung binnen vier Wochen durch Fertigung durch einen Rechtsanwalt auf. Innerhalb der ihm erteilten Frist legte der Beklagte die Berufung mit der - unrichtigen - Behauptung neuerlich vor, dem Verbesserungsauftr... mehr lesen...
Norm: ZPO §76ZPO §84ZPO §85ZPO §182ZPO §226 Abs1
Rechtssatz: Ein Prozessvorbringen wird immer dann als vollständig angesehen werden können, wenn es das Beweisthema so klar erscheinen lässt, dass eine sinnvolle Beweisaufnahme nach den Prozessvorschriften (beispielsweise also die Ausübung des Fragerechtes und die Erkennbarkeit der Relevanz vorgelegter Urkunden) möglich ist. Nur bei Unklarheiten über den geltend gemachten Rechtsgrund oder den Umfa... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und die Zweitbeklagte planten im Jahr 1994 die Gründung eines Vereins zur Führung eines Privatkindergartens. Am 31. 3. 1994 wurde ein Haus gemietet. Im Mietvertrag wurde der damals noch nicht existente Verein als Mieter angeführt. Der erstbeklagte Verein erlangte erst im April 1995 Rechtspersönlichkeit. Der Kläger bewohnte bis Juni 1995 einige Räumlichkeiten im gemieteten Haus. Dieses musste vor der Aufnahme des Kindergartenbetriebes renoviert werden. Mi... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85Geo §60
Rechtssatz: Das Fehlen der anwaltlichen Originalunterschrift auf einer Telefaxklage bedarf als Formgebrechen der Einleitung eines Verbesserungsverfahrens, in dem der Partei aufzutragen ist, eine § 60 Geo entsprechende Klagebestätigung nachzureichen. Ein solcher Auftrag ist zu befristen. Entscheidungstexte 1 Ob 41/99g Entscheidungstext OGH 27.04.1999 1 Ob... mehr lesen...
Begründung: Am 10. Februar 1995 wurde ein Rettungshubschrauber der klagenden Partei zu einem Rettungseinsatz im Bereich einer Vorarlberger Langlaufloipe gerufen. Nach der Landung bei einer Grenzkontrollstelle um 10 Uhr 52 hob der Pilot um 10 Uhr 55 wieder ab und flog etwa 60 bis 70 m über der Erdoberfläche eine Landstraße entlang in Richtung Hittisau. Dabei kollidierte der Hubschrauber - noch im Stadium des Erkundungsflugs - in einer Flughöhe von etwa 60 m bei einer Geschwindigkei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Beschluß vom 13. 11. 1997 (ON 10) wies das Erstgericht den Rekurs der Klägerin gegen den Beschluß des Erstgerichtes vom 3. 7. 1997 (ON 6) mangels Unterfertigung durch einen Rechtsanwalt oder eine sonst qualifizierte Person gemäß § 40 Abs 1 ASGG trotz Verbesserungsauftrages zurück. Mit Beschluß vom 13. 11. 1997 (ON 10) wies das Erstgericht den Rekurs der Klägerin gegen den Beschluß des Erstgerichtes vom 3. 7. 1997 (O... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §84 IIZPO §85GBG §95 Abs1
Rechtssatz: Der Mangel der fehlenden Unterschrift auf einem Rekurs kann auch in Grundbuchssachen behoben werden und hat nicht wegen des Zwischenerledigungsverbotes des § 95 Abs 1 GBG zur Zurückweisung des Rechtsmittels zu führen. Entscheidungstexte 5 Ob 277/98s Entscheidungstext OGH 10.11.1998 5 Ob 277/98s Veröff: SZ 71/185 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das Einverleibungsbegehren der Antragsteller mit der
Begründung: abgewiesen, daß sich aus dem Verzeichnis der gelöschten Eintragungen ein der Liegenschaftsverkäuferin bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres auferlegtes Veräußerungs- und Belastungsverbot ergebe. Mittlerweile sei dieses Verbot zwar gelöscht, weil die Verkäuferin das 25. Lebensjahr vollendete; zur Verbücherung des schon vorher abgeschlossenen Kaufvertrages reiche jedoch die nochmalige... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IIZPO §85ASGG §2 Abs1ASVG §209 Abs2
Rechtssatz: Besteht keine Klarheit darüber, ob ein Versicherter mit einer Eingabe den auf § 209 Abs 2 erster Satz ASVG gestützten Abfindungsbescheid bekämpfen oder einen Antrag auf Versehrtenrente im Sinne des § 209 Abs 2 zweiter Satz ASVG an den Versicherungsträger stellen wollte, so wäre ein Verbesserungsverfahren (§§ 84, 85 ZPO, § 2 Abs 1 ASGG) einzuleiten. Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 18. 7. 1997 fand die Sozialversicherungsanstalt der Bauern den voraussichtlichen Rentenaufwand des am 12. 5. 1964 geborenen Paul Sch***** für die Folgen eines Arbeitsunfalles am 14. 2. 1997 in seinem landwirtschaftlichen Betrieb gemäß § 209 Abs 2 erster Satz ASVG durch eine Gesamtvergütung im Betrag von S 6.844,-- ab; dieser Gesamtvergütung lagen dabei der Zeitraum 14. 4. bis 31. 7. 1997 und eine MdE von 20 vH zugrunde. Mit Bescheid vom 18. 7. 1997 ... mehr lesen...
Begründung: Das auf Leistung der Berufsunfähigkeitspension ab 1.7.1995 gerichtete Klagebegehren wurde mit Urteil des Erstgerichtes abgewiesen. Dieses Urteil wurde den (im Sinne des § 40 Abs 1 Z 2 ASGG qualifizierten) Klagevertretern am 15.Juli 1997 zugestellt. Das auf Leistung der Berufsunfähigkeitspension ab 1.7.1995 gerichtete Klagebegehren wurde mit Urteil des Erstgerichtes abgewiesen. Dieses Urteil wurde den (im Sinne des Paragraph 40, Absatz eins, Ziffer 2, ASGG qualifizie... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, daß die Verbesserung eines Schriftsatzes zu verweigern ist, wenn in diesen zur Verfahrensverzögerung absichtlich Formfehler eingebaut wurden (Gitschthaler in Rechberger, Rz 4 zu §§ 84, 85 ZPO mwN). Eine solche Annahme kann sich - ohne Verstoß gegen das Verbot einer vorgreifenden Beweiswürdigung - aus verschiedenen Umständen, etwa aus der Diktion des Rechtsmittels, aus wiederho... mehr lesen...