Begründung: Mit Beschluss vom 7. 4. 2005, 6 P 62/98v-131, wurde die vom NÖ Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung namhaft gemachte Gabriele F***** zur neuen Sachwalterin der Betroffenen Christine T***** für alle Angelegenheiten bestellt. Die Betroffene lebt mit ihrer Schwester Elfriede T*****, für die nun ebenfalls ein Sachwalter bestellt wurde, in H*****, wo die Schwester eine mittlerweile verpachtete Gastwirtschaft betrieben hat. Die im Alleineigentum der Elfri... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht änderte den Beschluss des Erstgerichts, mit dem dem Kläger die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts bewilligt worden war, dahin ab, dass der Verfahrenshilfeantrag wegen mutwilliger Prozessführung abgewiesen wurde. Diese Entscheidung wurde gemeinsam mit der - nun angefochtenen - Sachentscheidung, mit der der Berufung des Klägers gegen das erstinstanzliche Urteil nicht Folge gegeben wurde, ausgefertigt und dem Prozessvertrete... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin A***** Immobilientreuhand Gesellschaft mbH, *****, wegen Ersichtlichmachung des Verwalters im Grundbuch, über Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssac... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtsssache der gefährdeten Parteien 1. mj. Ruben H*****, vertreten durch die Mutter Helga H***** und 2. Helga H*****, wider den Gegner den gefährdeten Parteien Mag. Friedrich H*****, info... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IIIZPO §85ZPO §467GeO §60GOG §89 Abs3
Rechtssatz: Im Fall eines während laufender Rechtsmittelfrist mittels Telefax eingebrachten Antrags auf Gewährung der Verfahrenshilfe „im vollen Umfang", demnach einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes, bedarf es der Beibringung einer gleichlautenden und mit eigenhändiger Unterschrift des Einschreiters versehenen Ablichtung dieses Antrags und einer Fristsetzung bei Erteilung eines Ve... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IIIZPO §85ZPO §464 Abs3
Rechtssatz: Ein Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe „im vollen Umfang", demnach einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes, der wegen eines innerhalb der Verbesserungsfrist nicht behobenen Formmangels zurückgewiesen wurde, bewirkt keine Unterbrechung der Berufungsfrist. Entscheidungstexte 2 Ob 141/07k Entscheidungstext OGH 18.10.2007... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 14. 7. 2006 gab das Erstgericht dem auf Zahlung von EUR 3.500 sA gerichteten Klagebegehren statt. Das Urteil wurde am 20. 7. 2006 dem im erstinstanzlichen Verfahren als Prozessbevollmächtigter der Beklagten einschreitenden Rechtsanwalt zugestellt. Am 20. 9. 2006 langte beim Erstgericht ein durch diesen Rechtsanwalt mittels Telefax eingebrachter Antrag der Beklagten ein, ihnen die Verfahrenshilfe im vollen Umfang zu bewilligen. Das Erstgericht forderte hier... mehr lesen...
Begründung: In der Verhandlungstagsatzung vom 9. 11. 2006 schlossen die Streitteile einen Vergleich, nach dessen letzten Absatz der Vergleich nur wirksam wird, „wenn er nicht von der klagenden oder beklagten Partei mittels Schriftsatz, der bis zum 15. 12. 2006 bei diesem Gericht einlangen muss, widerrufen wird." Am 14. 12. 2006 überreichte die Beklagte einen Schriftsatz, mit dem sie bekanntgab, den Vergleich zu widerrufen. Der Schriftsatz ist auf Papier der für die beklagte einschre... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Einkaufszentrum unter der Bezeichnung „U***** Shopping" mit über 70 Einzelhandelsgeschäften. Die Beklagten sind Prokuristen der P***** KG (in der Folge: Betreibergesellschaft), die 700 m entfernt vom Einkaufszentrum der Klägerin das Einkaufszentrum „P***** City" betreibt; der Erstbeklagte ist zugleich Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der Betreibergesellschaft. Die Betreibergesellschaft baute ihr Einkaufszentrum 2004 aus („Bauetappe V"). Da... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Handelsgericht Wien geführten Firmenbuch ist seit 27. 4. 2001 die T***** OEG mit Sitz in W***** eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafter sind Miroslav T***** und Robert T*****. Am 10. 8. 2006 teilte Robert T*****, vertreten durch die Wirtschaftsrechtskanzlei Novica V*****, dem Erstgericht mit, dass er seine Geschäftsführertätigkeit für die Gesellschaft niederlege, weil er sein Gewerbe zurückgelegt habe und zur Geschäftszahl 28 Se 225/05z des Handelsger... mehr lesen...
Norm: ZPO §73 Abs3ZPO §85 Abs2ZPO §464 IIAußStrG 2005 §7 Abs2AußStrG 2005 §10 Abs4
Rechtssatz: Wird nach einem erfolglosen Antrag auf Beigebung eines Rechtsanwaltes sofort wieder ein neuer (verbesserungsbedürftiger) Antrag gestellt, ohne den Eintritt geänderter Verhältnisse auch nur andeutungsweise darzutun, ist diesem die Unterbrechungswirkung abzusprechen, weil die Partei ansonsten in missbräuchlicher Art und Weise die theoretisch unbegrenzte... mehr lesen...
Begründung: Für den Betroffenen ist ein Sachwalter bestellt, dessen Wirkungskreis auch die Vertretung vor Behörden und Gerichten umfasst. Mit Beschluss vom 31. 3. 2003 bestellte das Erstgericht einen Rechtsanwalt zum Kollisionskurator des Betroffenen und ermächtigte ihn, den Betroffenen in zwei beim Firmenbuchgericht anhängigen außerstreitigen Verfahren nach dem GmbH-Gesetz, in denen der Sachwalter jeweils Antragsgegner des Betroffenen ist, zu vertreten (ON 175). Mit dem angefochten... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Beschluss vom 23. Dezember 2005 hat das Erstgericht den Aufschiebungsantrag der Verpflichteten und des Fruchtgenussberechtigten - für den ein Sachwalter bestellt ist - zurückgewiesen und den Hälfteanteil der Verpflichteten an der Liegenschaft einem Ersteher um das Meistbot von 345.000 EUR zugeschlagen (ON 123). Mit dem schon zuvor am 22. Dezember 2005 gefassten Beschluss des Erstgerichts wurden Anträge der Verpflichteten und des Fruchtgenussberechtigten auf Au... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte dem Vater Dipl. Ing. Christoph W***** ein Besuchsrecht für seine Tochter „am Samstag alle vierzehn Tage von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr". Das Rekursgericht ergänzte diese - im Übrigen von ihm bestätigte - Entscheidung durch den Ausspruch, dass das festgesetzte Besuchsrecht an dem der Rechtskraft des Beschlusses folgenden Samstag beginne. Es sprach weiters aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der gegen den Beschluss des Rekur... mehr lesen...
Begründung: Der - im zweiten Rechtsgang gefasste - Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Erstgerichtes ON 65 wurde dem Vertreter des Vaters am 22. 12. 2005 zugestellt. Am 5. 1. 2006, um 20.50 Uhr langte beim Erstgericht per Telefax ein in Maschinschrift verfasstes und auf den Namen des Vaters lautendes Schreiben ein, in dem der „Antragsgegner" die Gewährung der Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Anwaltes für die Ausführung des Rekurses „gegen ON 65" beantragte, auf die bereits vorg... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 22./23. 6. 2005 veräußerte der Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der grundbücherlichen Eigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaften diese an die Antragstellerin. Dieser Kaufvertrag wurde vom Konkursgericht rechtskräftig genehmigt. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte die Antragstellerin, auf Grund dieses Kaufvertrages, mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 4. 7. 2005 zu 23 S 88/04t genehmigt, der Amtsbestätig... mehr lesen...
Norm: EO §301ZPO §84ZPO §85
Rechtssatz: Eine Drittschuldnererklärung ist, von Formmängeln wie der fehlenden Unterschrift abgesehen, nicht verbesserungsfähig. Entscheidungstexte 46 R 245/06d Entscheidungstext LG für ZRS Wien 26.04.2006 46 R 245/06d Schlagworte Exekution; Drittschuldnererklärung; unvollständige
Drittschuldnererklärung... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 16.12.2005 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung von Euro 360.000,-- s.A. die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution nach § 294 EO, sowie die Rechteexekution (Pfändung und Verkauf von Geschäftsanteilen); die Entscheidung über den Verwertungsantrag wurde vorbehalten. Die betreibende Partei hatte in ihrem Exekutionsantrag insgesamt vier Drittschuldner angeführt, denen vom... mehr lesen...
Begründung: Die spanische nunmehrige Antragstellerin und betreibende Partei (im Folgenden nur betreibende Partei) und die österr. nunmehrige Antragsgegnerin und verpflichtete Partei (im Folgenden nur verpflichtete Partei) vereinbarten in ihrem Lizenzvertrag (License Agreement) vom 10./15. Februar 1999 die Anwendung spanischen Rechts, weiters für den Fall von Rechtsstreitigkeiten deren Austragung vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof der in Paris ansässigen Internationalen Hande... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach herrschender Ansicht unterbrechen gerichtliche Schritte, die die Geltendmachung eines Rechts bloß vorbereiten, wie etwa der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe, die Verjährung grundsätzlich nicht (RIS-Justiz RS0034826, RS0034588; 5 Ob 212/04v; 1 Ob 45/05g mwN; M. Bydlinski in Fasching/Konecny² § 73 ZPO Rz 9; Mader in Schwimann² § 1497 ABGB Rz 18 mwN). Lediglich dann, wenn der Antrag auf Bewilligung der Verfahren... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Rudolf T*****, Rechtsanwalt, *****, gegen die beklagte Partei Mag. Dr. Hans S*****, wegen Unterlassung, infolge des Rekurses der beklagten Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien ... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz bestätigte mit Punkt 1 seiner Entscheidung die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags des Verpflichteten mit dem erstgerichtlichen Beschluss ON 30. Mit deren Punkt 2 wies es den gegen die Punkte 1. - 5. und 7. des Beschlusses des Erstgerichts ON 44 und dessen Beschluss ON 45 gerichteten Rekurs des Verpflichteten wegen Fehlens der Unterschrift eines Rechtsanwalts ohne Verbesserungsversuch, weil der Einschreiter trotz wiederholter Rechtsbeleh... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller hat hier eine nicht näher substantiierte „Klage" an das Kartellgericht zur „Wahrung der Meinungsvielfalt" erhoben. Diese wurde nach erfolgloser Durchführung eines Verbesserungsverfahrens mit dem angefochtenen Beschluss zurückgewiesen. Dagegen erhob der Antragsteller einen nur von ihm selbst unterfertigten Rekurs und begehrte gleichzeitig die Gewährung der Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Rechtsanwaltes. Der Verfahrenshilfeantrag wurde nach erfolglo... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten, ihrem Vater, die Bezahlung eines Unterhaltsrückstands von 3.200 EUR sowie ab 1. 2. 2004 einen laufenden Unterhalt von 550 EUR monatlich. Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten zur Bezahlung eines Unterhaltsrückstands von 2.220,50 EUR und eines laufenden Unterhalts von 541 EUR monatlich und wies die Mehrbegehren ab. Dagegen erhob die Klägerin Berufung. Innerhalb der Rechtsmittelfrist brachte der Beklagte ein an den Erstrichter pe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht legte dem Antragsgegner eine binnen zwei Monaten zu leistende Ausgleichszahlung von EUR 25.000,-- zuzüglich 4 % Zinsen seit 29. 3. 2002 auf. Das Rekursgericht gab mit Beschluss vom 16. 3. 2005 dem Rekurs des Antragsgegners teilweise Folge und trug ihm auf, der Antragstellerin binnen zwei Monaten eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 21.000,-- zuzüglich 4 % Zinsen ab Rechtskraft dieser Entscheidung zu leisten. Es sprach aus, dass der ordentliche Revisions... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss vom 28. 1. 2005 hat das Rekursgericht dem Rekurs des Vaters gegen die Entscheidungen des Erstgerichtes, seinen beiden außerehelich geborenen Kindern Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG jeweils in Höhe von EUR 245,-- monatlich zu gewähren, keine Folge gegeben. Mit dem angefochtenen Beschluss vom 28. 1. 2005 hat das Rekursgericht dem Rekurs des Vaters gegen die Entscheidungen des Erstgerichtes, seinen beiden außerehelich geborenen ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85ZPO §230 Abs2JN §41JN §43
Rechtssatz: Durch die Einfügung der Wortgruppe „oder die Klage zur Verbesserung zurückzustellen" in § 230 Abs 2 ZPO mit der ZVN 2002 ist nun klargestellt, dass ein Verbesserungsverfahren von Amts wegen auch dann einzuleiten ist, wenn in einem Schriftsatz Vorbringen fehlt, das für die mit dem Schriftsatz vorgenommenen Prozesshandlungen vorgeschrieben ist (hier: zur sachlichen Zuständigkeit). ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer am 23. 9. 2003 im elektronischen Weg beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage, die Beklagte zur Zahlung von EUR 13.775,80 sA zu verurteilen. Unter der Rubrik „Anspruchsbeschreibung" finden sich im Wesentlichen folgende Angaben: „Angaben über Forderung Beleg Nr von bis Betrag Werklohn/Honorar 31159087 07. 04. 2003 2.010,80 EUR Sonstiger 1401227489 27. 05. 2003 5,50 EUR Werklohn/Honorar 31714188 07. 05. 2003 2.674,00 EUR Werklohn/Honor... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf den vorliegenden Revisionsrekurs sind noch die Bestimmungen des AußStrG alt, RGBl 1854/208, anzuwenden, weil das Datum der Entscheidung erster Instanz vor dem 1. 1. 2005 liegt (§ 203 Abs 7 AußStrG neu, BGBl I 2003/111). Da § 14 Abs 1 AußStrG alt keinen Unterschied zwischen Beschlüssen des Rekursgerichtes macht, mit denen in der Sache selbst, und solchen, mit denen nur formell über ein Rechtsmittel entschieden wird, ist ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84ZPO §85KO §71aKO §171KO §183
Rechtssatz: Sind nicht sämtliche Voraussetzungen des § 183 KO erfüllt (hier: Fehlen der Aufschlüsselung der verschiedenen Verbindlichkeiten), hat das Konkursgericht vor Zurückweisung eines Antrages ein Verbesserungsverfahren im Sinne der §§ 84, 85 ZPO durchzuführen. Davon kann nur abgewichen werden, wenn eine Antragstellung offenbar missbräuchlich erfolgt, etwa von einem Gläubiger ein Konkursantrag ohne... mehr lesen...